Finanzielle Unterstützung und verstärkte Kontrollen
Das ändert sich im September

Foto: Hank Williams/Pixabay

Rheinland-Pfalz. Für manche gibt es endlich finanzielle Unterstützung – der September hat so manche Änderungen im Gepäck. Die ARAG Experten geben einen kurzen Überblick.

Erste Rate Kindergeldbonus wird ausgezahlt

Als Teil des Corona-Konjunkturpaketes des Gesetzgebers erhalten Familien diesen einmaligen Sonderbonus von insgesamt 300 Euro als eine finanzielle Hilfe, da sie durch die Corona-Pandemie besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Wer bereits Kindergeld erhält, bekommt im Laufe des Septembers die erste Rate in Höhe von 200 Euro automatisch auf sein Konto überwiesen, beantragt werden musste der Kinderbonus nicht. Die restlichen 100 Euro werden nach Information der ARAG Experten im Oktober von der zuständigen Familienkasse ausgezahlt.

Verstärkte Maskenkontrolle in Bus und Bahn

Steigende Infektionszahlen und gleichzeitig ein immer nachlässigerer Maskengebrauch hat die Bahn dazu gebracht, die Maskenkontrollen deutlich auszuweiten. Mit Hilfe der Bundespolizei kontrollieren bereits jetzt Sicherheitsmitarbeiter regelmäßig in 60 Fernzügen, ob Passagiere die vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ab September soll diese Zahl verdoppelt werden. Wer sich weigert, eine Maske zu benutzen, darf vom Personal von der Fahrt ausgeschlossen werden und muss nach Auskunft der ARAG Experten mit einem Bußgeld rechnen.

Überbrückungsgeld für Studenten verlängert

Die Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studenten, die von der Corona-Pandemie finanziell kalt erwischt wurden und in eine Pandemie-bedingte Notlage geraten sind. Zunächst bis Ende September befristet, können nun noch bis Ende Oktober Anträge beim Studentenwerk gestellt werden. Beantragt werden kann die Hilfe in Höhe von 100 bis 500 Euro von in- und ausländischen Studenten, die an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind.

Insolvenzantragspflicht bleibt ausgesetzt

Um zu verhindern, dass eigentlich gesunde Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil sie die Corona-Hilfen der Bundesregierung nicht rechtzeitig erhalten, wird die Insolvenzantragspflicht nun bis Jahresende ausgesetzt.
Eigentlich lief die Regelung Ende September aus. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass sich die Frist nur für Unternehmen verlängert, die in Folge der Corona-Pandemie aus Überschuldung Insolvenz anmelden müssten; die also kein Vermögen mehr haben, um bestehende Verbindlichkeiten zu decken. Zahlungsunfähige Unternehmen müssen hingegen ab Oktober wieder Insolvenz beantragen. ps

Weitere Informationen:

Weitere interessante Informationen gibt es unter www.arag.de/service/infos-und-news

Autor:

Jessica Bader aus Mannheim

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