Finanzamt Ludwigshafen informiert:
Ferienjobs und Steuern
Finanzamt. Für Schülerinnen und Schüler, aber auch für viele Studierende sind die Sommerferien eine gute Gelegenheit, eigenes Geld zu verdienen und damit auch einen Eindruck vom Berufsalltag außerhalb von Schule oder Universität zu gewinnen. Eine wichtige Frage dabei ist: Müssen bei einem Ferienjob Steuern gezahlt werden?
„Grundsätzlich müssen für einen Ferienjob immer Steuern gezahlt werden. In der Regel wird diese jedoch durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung im Folgejahr vom Finanzamt wieder erstattet. Damit bleiben die meisten Ferienjobs letztendlich steuerfrei“, sagte die rheinland-pfälzische Finanzministern Doris Ahnen.
Um Auskunft darüber zu geben, ob für den Ferienjob Lohnsteuer anfällt, diese vom Finanzamt wieder erstattet wird, ob sich der Ferienjob am Ende sogar auf das Kindergeld der Eltern auswirkt und vieles mehr, veranstaltet die Info-Hotline der Finanzämter eigens einen Aktionstag. Dieser findet am Donnerstag, 7. Juni 2018, statt.
Unter der Rufnummer 0261 20 179 279 stehen in der Zeit von 8 bis 17 Uhr Finanzbeamte für Fragen der Schülerinnen und Schüler und Studierenden zur Verfügung. Ab 13 Uhr werden sie unterstützt von Steuerberater Matthias Garrn aus Mülheim-Kärlich, Mitglied der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz. ps
Autor:Gisela Böhmer aus Frankenthal |
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