Steuererklärungspflicht auch für steuerbefreite Vereine
Finanzämter verschicken aktuell wieder Aufforderung
Finanzamt. Die Finanzämter prüfen in der Regel alle drei Jahre, ob Vereine und andere Organisationen (z. B. Stiftungen), die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (z. B. Sport- und Musikvereine, Fördervereine von Schulen oder Kindertagesstätten, Naturschutzvereine usw.), in der zurückliegenden Zeit mit ihren Tätigkeiten die Voraussetzungen für die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer erfüllt haben. Zu diesem Zweck müssen die Vereine bei ihrem zuständigen Finanzamt eine Steuererklärung (Vordruck „KSt 1“ mit der „Anlage Gem“) abgeben und Kopien ihrer Kassenberichte und Tätigkeits- bzw. Geschäftsberichte beifügen.
Da der dreijährige Prüfungszeitraum nicht bei allen Vereinen identisch ist, sind von der jetzt beginnenden Überprüfung nicht sämtliche Vereine betroffen. Viele werden aber eine schriftliche Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe der genannten Unterlagen erhalten.
Wie üblich werden keine Steuererklärungs-Formulare mehr an die Vereine versandt. Die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Hierfür ist eine Registrierung über das Online-Portal „Mein ELSTER“ erforderlich (www.elster.de).
Da die Körperschaftsteuer-Erklärungsvordrucke voraussichtlich jedoch erst im Juli in ELSTER zur Verfügung stehen werden, können die benötigten Vordrucke auch im Internet von der Seite der Landesamtes für Steuern (www.lfst-rlp.de) unter „Steuer > Vordrucke > Körperschaftsteuer > Gemeinnützigkeit“ als pdf-Datei heruntergeladen und ausgedruckt in Papierform abgegeben werden. ps
Autor:Gisela Böhmer aus Frankenthal |
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