Was bei Sperrmüll und Second-Hand zu beachten ist
Frühjahrsputz: Entsorgen oder Verkaufen
Frühjahrsputz. Für viele ist der Frühjahrsputz mehr als nur gründliches Saubermachen. Da wird entstaubt, geordnet und Platz für Neues geschaffen. Aber wie wird man Überflüssiges los? Worauf muss man achten, wenn Kinder in der Nähe sind? ARAG-Experten geben Antworten.
Rein in den Sperrmüll ...
Eine naheliegende Möglichkeit, nicht mehr benötigte Gegenstände zu entsorgen, bietet der Sperrmüll. Die örtlichen Entsorgungsbetriebe holen nach vorheriger Anmeldung kleinere haushaltsübliche Mengen, das sind in der Regel bis zu vier Kubikmeter ab. Bis zu zweimal im Jahr ist die Abholung meist in den Jahresmüllgebühren enthalten. In manchen Kommunen ist die Abholung auch darüber hinaus kostenlos. Gut zu wissen ist außerdem, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht zum Sperr-, sondern zum Sondermüll gehören. Die Entsorgung muss zusätzlich angemeldet werde oder erfolgt entweder über Deponien und Recyclinghöfe oder über den örtlichen Entsorger.
... raus aus dem Sperrmüll
Sie haben am Straßenrand ein verschmähtes Schätzchen entdeckt? Wunderbar! Die meisten Kommunen dulden auch das Durchsehen des Sperrmülls. Aber im Extremfall gilt das als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Das Mitnehmen von Sperrmüll kann sogar als Unterschlagung oder Diebstahl ausgelegt werden. Denn: Was der Vorbesitzer auf die Straße stellt, kann unter Umständen zu diesem Zeitpunkt in das Eigentum des Entsorgungsunternehmens übergehen.
Second Hand und eBay
Kleidung, die durch die Frühjahrskontrolle gefallen ist, kann man einem Secondhandshop anbieten. Entweder verkauft man die Sachen dann direkt an den Betreiber oder man gibt sie in Kommission und bekommt den Erlös erst, wenn das Kleidungsstück verkauft ist. Rechtlich handelt es sich dabei dann um einen Kommissionsvertrag. Besonders beliebt ist jedoch der Verkauf über Online-Auktionshäuser wie eBay. Als Privatverkäufer ist es dort sogar möglich, die Gewährleistung auszuschließen. Auch die gesetzlichen Widerrufsrechte finden beim privaten Verkauf keine Anwendung. Neben den Auktionsportalen gibt es mittlerweile auch zahlreiche Internetportale - wie zum Beispiel den eBay-Ableger eBay Kleinanzeigen -, auf denen man Kleidung, Bücher, CDs und alles andere gut Erhaltene, was man nicht mehr braucht, zu Geld machen kann.
Vorsicht, wenn Kinder in der Nähe sind
Beim Frühjahrsputz kommen verstärkt Alltags-Chemikalien wie Putzmittel, Entkalker, Abflussreiniger, Backofen- und Grillreiniger, Essigessenz, Steinreiniger oder Schädlingsbekämpfungsmittel zum Einsatz. Diese bunten Flaschen sind für Kinder besonders attraktiv. Diese sollte man in verschließbaren Schränken aufbewahren oder so hoch, dass Kleinkinder nicht heranreichen. Auf sichere Verschlüsse sollte man ebenso achten. Wegen der Verwechslungsgefahr sollte man Putzmittel oder andere Chemikalien niemals in Getränkeflaschen oder Konservengläser umfüllen. Beim Entkalken von Wasserkochern oder Kaffeemaschinen darf keine entkalkerhaltige Flüssigkeit im Gerät vergessen werden! Nach dem Entkalken die Geräte mit reichlich Wasser spülen! ps
Autor:Roland Kohls aus Ludwigshafen |
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