Energiepreise
Gas und Stromversorger kündigen ihren Kunden. Das können Sie tun!
Ob Lieferstopps bei Anbietern wie Stromio oder gas.de, starke Preiserhöhungen oder Preisunterschiede zwischen Bestands- und Neukunden bei den Grundversorgern: Ein turbulenter Energiemarkt lässt viele Strom- und Gaskunden ratlos zurück. Wir helfen mit Fragen und Antworten zur aktuellen Situation.
Hintergrund ist, dass einige Energieversorger die Belieferung ihrer Kunden eingestellt haben und Verträge mit zum Teil langfristigen Laufzeiten gekündigt. Einige Grundversorger haben daraufhin ihre Tarife aufgespalten und berechnen Kunden, die bei ihnen in die Grundversorgung rutschen, ab bestimmten Stichtagen besonders hohe Tarife.Kündigungen des Anbieters Stromio GmbH sind aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen rechtswidrig. Sie bereitet eine Musterfeststellungsklage vor.
Die Tarifaufspaltungen der Anbieter Rheinenergie, Stadtwerke Gütersloh und Wuppertaler WSW Energie & Wasser AG hält die Verbraucherzentrale NRW nicht für rechtens. Sie hat die drei Anbieter abgemahnt.
Woher bekomme ich nun meine Energie?
Nach dem Belieferungsstopp stehen Betroffene nicht ohne Energie da, sondern fallen in den Ersatz- oder Grundversorgungstarif ihres Grundversorgers. Der zuständige Grundversorger kann beim Netzbetreiber erfragt werden. Der Netzbetreiber ist in der Regel auf der jeweiligen Energierechnung zu finden. Alternativ kann der Grundversorger durch Eingabe der Postleitzahl über ein Vermittlungsportal ermittelt werden.
Allerdings führen viele Grundversorger aktuell einen teuren Grundversorgungstarif für Neukundem ein. Betroffene, die in Folge des Belieferungstopps in diesen teuren Neukundentarif der Grundversorgung fallen, sollten im ersten Schritt schriftlich Widerspruch einlegen und den Grundversorger dazu auffordern, das Preisniveau auf das der Bestandskunden anzugleichen. So kann später ein möglicher Schadensersatz geltend gemacht werden.
Ist die kurzfristige Kündigung des Energieliefervertrages durch Firmen wie immergrün, Stromio oder gas.de rechtlich zulässig?
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale existiert keine Rechtsgrundlage für die kurzfristige außerordentliche Kündigung der Lieferverträge, die mit steigenden Beschaffungskosten begründet wird. Diese Kündigungen sind damit unzulässig.
Ich bin von einer Kündigung betroffen: Sollte ich auf Weiterbelieferung bestehen?
Die Wiederaufnahme der Belieferung ist rechtlich möglich, weil die Unternehmen nicht insolvent sind. Dazu sollte der Anbieter schriftlich zur Wiederbelieferung aufgefordert werden. Einen entsprechenden Musterbrief bieten wir zum Download an.
Es ist zu erwarten, dass sich der Anbieter nicht einsichtig zeigen wird, sodass die Wiederbelieferung letztlich gerichtlich durchgesetzt werden müsste. Betroffene Verbraucher sollten daher prüfen, ob eine Weiterbelieferung finanziell überhaupt sinnvoll ist, indem sie Laufzeit bzw. Preisgarantie ihres Vertrages überprüfen. Unterstützung bei der Entscheidung bieten die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen.
Die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale berät, wie sie sich gegen erhöhte Preise und Kündigungen wehren können und worauf danach zu achten beim Wechsel in die Grundversorgung unbedingt zu achten ist. Kostenlos unter der Nummer 0800 6075600.
Verbrauchertipps zum Thema finden Sie auch auf der Seite der Verbraucherzentrale:
https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/probleme-mit-strom-oder-gaspreisen-ploetzliche-kuendigungen-69345
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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