Gasumlage, Preissprünge und Hilfsmöglichkeiten: FAQ zur Gaskrise

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Rheinland-Pfalz.  Gasversorger schicken längst teils saftige Preiserhöhungen an ihre Kund:innen, nun kommt zum 1. Oktober noch die Gasumlage hinzu. Rechtlich ist Vieles noch nicht abschließend geklärt. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gibt Orientierung zu wichtigen Fragen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit der Gasumlage will der Gesetzgeber Unternehmen (Gasimporteure) stützen und die dafür notwendigen Kosten an Verbraucher:innen durchreichen. Eine Beispiel-Familie mit einem Verbrauch von 20.000 kWh pro Jahr sollte sich auf jährliche Mehrkosten von 575 Euro brutto einstellen.
  • Vorgesehen ist, dass alle Gasnutzer:innen die so genannte Gasbeschaffungsumlage zahlen sollen. Was viele nicht wissen: Jeder Gasversorger kann weiterhin die Preise "normal" erhöhen, die Umlage kommt jeweils oben drauf.
  • In einigen Punkten wird aber über das zugrundeliegende Gesetz, die darauf basierende Rechtsverordnung und die richtigen Auslegung noch gestritten. Die Lage kann sich verändern. Konkret ist z.B. nicht klar, ob auch Verbraucher:innen mit einer Preisgarantie die Umlage zahlen müssen.
  • Mit deutlich gesunkenen Lieferungen aus Russland sind die Gaspreise kräftig angestiegen und die ausgefallenen Mengen müssen ersetzt werden. Die Bundesregierung hat darum unter anderem eine Zahlung beschlossen, die als "Gasumlage" (oder "Gaspreisumlage" / "Gasbeschaffungsumlage") bekannt ist.

    Viele Verbraucher:innen werden vermutlich schon ab dem Herbst 2022 deutlich mehr für ihre Gasheizung bezahlen müssen. Die Umlage trifft sowohl Eigentümer:innen einer selbst bewohnten Immobilie als auch Mieter:innen.

    Gas droht durch zwei Faktoren deutlich teurer zu werden:

  1. Anbieter können die Preise erhöhen, wenn eine entsprechende Möglichkeit zur Änderung des Preises im Vertrag steht und z.B. der Gaseinkauf für sie teurer geworden ist. Sobald bei Sonderverträgen Preisgarantien enden, bekommen viele nun Post von ihrem Versorger, der die Erhöhungen ankündigt. Neukunden, die sich gerade nach einem Tarif umsehen, werden die stark gestiegenen Preise ohnehin überall sehen.
  2. Ab Herbst sollen Kostensteigerungen bei Gasimporteuren, die Ersatz für nicht geliefertes russisches Gas beschaffen müssen, an Verbraucher:innen weitergereicht werden dürfen. Davon ist nun viel in der Öffentlichkeit die Rede, meist wird das Verfahren Gasumlage genannt (darum tun wir das in diesem Text auch).

Wichtig: Die Umlage soll auf die ohnehin steigenden Preise aus dem ersten Punkt noch aufgeschlagen werden. Es kann Ihnen leicht passieren, dass Sie beides zahlen müssen – eine Erhöhung und die Umlage.

Die Gasumlage ist am 15. August 2022 auf 2,419 Cent pro Kilowattstunde festgesetzt worden. Eine Beispiel-Familie mit einem Verbrauch von 20.000 kWh pro Jahr sollte sich auf jährliche Mehrkosten von 575 Euro brutto einstellen - vorausgesetzt, die Umlage bleibt unverändert auf dem aktuellem Niveau.

Es sieht derzeit so aus, dass auf die Umlage die Mehrwertsteuer zu entrichten ist, möglicherweise in voller Höhe von 19 Prozent. Darum wird oben die jährlichen Mehrkosten in brutto angegeben, also inklusive der Steuer. Die Bundesregierung betont aber, dass sie die Bürger:innen möglichst in gleicher Höhe entlasten möchte. Wie genau das funktionieren kann, ist noch unklar (Stand 17. August 2022).

Die Gasumlage ist in der Geschichte der Bundesrepublik etwas Neues. Viele fragen sich, warum ein solcher Eingriff stattfindet und die Endverbraucher:innen mehrfach zur Kasse gebeten werden. Hintergrund ist, dass Russland über den staatlichen Konzern Gazprom nicht so viel Gas liefert wie in den Verträgen mit hiesigen Unternehmen steht.

Damit Gas bei Ihnen im Heizkessel ankommt, finden in der Regel folgende Geschäfte statt:

  1. Es gibt spezialisierte Gasimporteure, die zum Beispiel mit russischen Unternehmen langfristige Verträge haben. Da Russland seit einer Weile deutlich weniger Gas liefert als in den Verträgen vereinbart ist, müssen die Gasimporteure sich nun nach anderen Quellen umsehen. Und hier liegt das Problem: Diese kurzfristigen Ersatzkäufe sind deutlich teurer. Die Gasimporteure argumentieren, dass sie nicht damit rechnen konnten, dass Russland seine vereinbarten Mengen nicht mehr liefert. Sie sehen sich nun unverschuldet mit hohen Zusatzausgaben belastet. Der größte Konzern in diesem Bereich ist in Deutschland Uniper.
  2. Versorger, die Gas an die Endkund:innen in Deutschland verkaufen, sind z.B. Stadtwerke und größere Konzerne wie Eon und Vattenfall. Sie kaufen bei den Gasimporteuren ein und verkaufen diese Mengen dann an ihre einzelnen Kund:innen weiter. Auch die Versorger haben meist langfristige Verträge mit den Gasimporteuren.
  3. Sie als Verbraucher:in schließlich haben entweder direkt Verträge mit den Versorgern oder bekommen von Ihrer Vermieterin / Ihrem Vermieter eine jährliche Heizkostenabrechnung. Auch viele Verbraucher:innen und viele Vermieter:innen haben Verträge mit Preisgarantie abgeschlossen – dachten also oft, dass sie vor Erhöhungen wegen gestiegener Beschaffungskosten geschützt seien.

Da die Gasumlage und ihre Höhe auf 2,419 Cent beschlossen ist, werden nun vermutlich die Versorger Millionen Mitteilungen an ihre Kund:innen versenden und die Umlage als weitere Erhöhung auf den Gaspreis ankündigen.

Dabei muss alles vergleichsweise schnell gehen und rechtlich ist das ganze Verfahren Neuland. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz versucht darum, hier häufige Fragen, soweit möglich, zu beantworten. Die Lage kann sich in den kommenden Wochen noch verändern. Schauen Sie darum im Zweifel erneut auf den Seiten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nach.

Lassen Sie sich bei Unklarheiten unabhängig beraten, z.B. bei den Verbraucherzentralen.

Für Mieter:innen ist auch der Deutsche Mieterbund eine Anlaufstelle.

Wer muss die Umlage zahlen?

Im Gesetz und der bisherigen politischen Diskussion erkennt die Verbraucherzentrale die Absicht, dass es um alle privaten und gewerblichen Gaskunden in Deutschland geht. Ein Bedarf der Gasimporteure würde dann, wenn es denn so kommt, auf sämtliche Endkund:innen aufgeteilt und kann als Umlage schließlich auf Ihrer Gasrechnung landen.

Trotz der Unsicherheit, wie das Gesetz genau wirkt: Wenn Sie mit Gas heizen oder Fernwärme beziehen, die mit Gas produziert wird, sollten Sie sich auf die Umlage einstellen. Das gilt sowohl für Eigentümer:innen, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, als auch für Mieter:innen.

Auch bei Fernwärme gilt Vorsicht. Das Bundesministerium schreibt zwar, Fernwärme-Kund:innen seien "derzeit nicht erfasst", müssen die Umlage also nicht zahlen (Stand: 15. August 2022). Das könnte sich aber ändern, denn auch Fernwärmeanbieter, die mit Gas arbeiten, wollen die Umlage an ihre Kund:innen weiterreichen können.

Gibt es Ausnahmen?

Juristisch unklar ist vor allem, ob Verträge mit Preisgarantie / Festpreisgarantie vor der Gasumlage schützen. Beim Bundesministerium steht dazu am 15. August 2022: "Das BMWK prüft diese Frage derzeit."

Wenn Sie einen Vertrag mit Preisgarantie haben und Ihr Versorger die Umlage an Sie weiterreicht: Falls Sie es finanziell können, dann zahlen Sie die Umlage erst einmal. Aber machen Sie Ihrem Versorger schriftlich klar, dass Sie nur unter Vorbehalt zahlen. Damit ersparen Sie sich etwaige Probleme.

Was ist der Unterschied zwischen der Umlage und regulären Preiserhöhungen?

Reguläre Preiserhöhungen unterliegen juristisch klaren Spielregeln und sind durch Gesetze und Urteile abgesichert.

In einem langfristig angelegten Liefervertrag sind in der Regel Klauseln enthalten, die beschreiben, wie mit Preisanpassungen umgegangen wird. So können Anbieter dann Kostensteigerungen an Verbraucher:innen weitergeben. Dabei müssen sie auch Kostensenkungen an anderer Stelle berücksichtigen. Eine Gewinnmaximierung ist auf diesem Wege nicht zulässig.

Reguläre Preiserhöhungen können über Preisgarantien für bestimmte - aber auch für alle - Kostensteigerungen beim Anbieter vertraglich ausgeschlossen werden.

Ein anderer Weg, den einige Anbieter gegangen sind, ist die ordentliche Kündigung nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, um danach einen neuen Vertrag zu höheren Preisen anzubieten.

Mit der Gasumlage möchte der Gesetzgeber die Gasimporteure stützen, indem er ihnen einen Ausgleichsanspruch für die teurere Ersatzbeschaffung gewährt. Diese außergewöhnlichen Mehrkosten sollen durch alle getragen werden, die Gas verbrauchen. Auch wenn Sie als Verbraucher:in in keinem direkten Vertragsverhältnis mit den Gasimporteuren stehen.

Die Bundesregierung reagiert mit der aktuellen Gesetzesänderung auf das Problem, dass Russland nicht die vereinbarte Menge Gas nach Deutschland liefert.

Muss ich auch zahlen, wenn mein Gas schon durch eine reguläre Preiserhöhung teurer geworden ist?

Ja. Reguläre Preiserhöhungen können unabhängig von der Umlage stattfinden. Es ist wahrscheinlich, dass Sie sowohl reguläre Preiserhöhungen als auch die Umlage zahlen müssen.

Lassen Sie das im Zweifel aber unabhängig überprüfen – zum Beispiel von Ihrer Verbraucherzentrale. Es gbit immer wieder Schreiben, mit denen Versorger unberechtigte oder zu hohe Forderungen aufstellen, gegen die Sie sich wehren können.

Wie erfahre ich, ob ich zahlen muss?

Als Kund:in mit eigenem Vertrag muss Sie Ihr Versorger vor der Erhöhung informieren. In den meisten Fällen bedeutet das: Sie bekommen einen Brief vom Gasversorger.

In der Grundversorgung muss eine Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vorher öffentlich bekannt gegeben werden und ist zeitgleich per Brief mitzuteilen.

In einem Sondervertragsverhältnis muss eine Preiserhöhung in den allermeisten Fällen Verbraucher:innen spätestens einen Monat vorher vom Energieversorgungsunternehmen mitgeteilt werden. Bei einigen Energieversorgungsunternehmen sind auch längere Ankündigungsfristen vertraglich vereinbart, was Sie dann in den AGB finden.

Als Mieter:in muss Sie Ihre Vermieterin / Ihr Vermieter erst mit der nächsten Heizkostenabrechnung informieren. Dann kann es schon seit Monaten eine Umlage geben und Sie sehen erst mit der Jahresrechnung plötzlich die hohen Kosten und sollen eine hohe Nachzahlung leisten. Erkundigen Sie sich darum im Zweifel bei der Vermieterin / beim Vermieter, ob die monatliche Nebenkostenzahlung angepasst werden kann (wenn Sie das möchten) oder ob er Ihnen zumindest Auskunft geben kann, wie viel teurer die Gasheizung geworden ist.

Muss ich die Umlage nur einmal zahlen oder dauerhaft? Kann sie noch weiter steigen?

Die Umlage müssen Sie auf jede verbrauchte Kilowattstunde zahlen, solange das Verfahren in Kraft ist.

Alle drei Monate darf die Umlage angepasst werden – das bedeutet auch, dass sie noch weiter steigen kann.

Die Umlage ist zeitlich bis zum 1. April 2024 befristet. Danach soll erst einmal Schluss sein.

Wie viel muss ich zahlen? Zahlen alle Gas-Kunden denselben Betrag? Wie wird das berechnet?

Jede von Ihnen verbrauchte Kilowattstunde Gas wird mit der Umlage um 2,419 Cent teurer. Das gilt für alle, die von der Umlage betroffen sind.

Es sieht derzeit so aus, dass auf die Umlage auch noch die Mehrwertsteuer zu entrichten ist, möglicherweise in voller Höhe von 19 Prozent. Die Bundesregierung betont aber, dass sie die Bürger:innen möglichst in gleicher Höhe entlasten möchte. Wie genau das funktionieren kann, ist noch unklar (Stand 17. August 2022).
Eine Beispiel-Familie mit einem Verbrauch von 20.000 kWh pro Jahr sollte sich auf jährliche Mehrkosten von 575 Euro brutto einstellen - vorausgesetzt, die Umlage bleibt unverändert auf dem aktuellem Niveau. Ohne Mehrwertsteuer wären es netto ca. 480 Euro.

Es bedeutet auch: Die Umlage fällt für Sie persönlich umso höher aus, je mehr Gas Sie verbrauchen. Wer Gas einspart, zahlt auch weniger Umlage.

An wen muss ich zahlen?

Wenn Sie einen eigenen Gasliefervertrag haben (z.B. als Besitzer:in einer Immobilie oder als Mieter:in mit einer Gasetagenheizung), dann wird Ihr Versorger sich bei Ihnen melden und die Umlage einfordern.

Wenn Sie zur Miete wohnen und keinen eigenen Gasliefervertrag für die zentrale Heizung des Gebäudes haben, wird Ihre Vermieterin / Ihr Vermieter die Umlage vermutlich auf die nächste Heizkostenabrechnung mit aufnehmen. Sie sollten dann zum einen mit hohen Nachzahlungen rechnen und zum anderen mit dann steigenden monatlichen Nebenkosten an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin. Legen Sie als Mieter:in bereits ab Herbst jeden Monat einen Betrag zusätzlich für die Gasumlage zurück.

Muss mein Versorger die Umlage an mich weiterreichen?

Nein, die Versorger sind nicht verpflichtet, die Umlage an ihre Kund:innen weiterzugeben. Aber sie dürfen es.

In der Praxis ist allen Beteiligten klar, dass genau das passieren wird. Es ist damit zu rechnen, dass die meisten Versorger die Umlage an ihre Kund:innen weiterreichen, um die zusätzlichen Kosten weiter zu reichen.

Wie ist es für Mieter:innen geregelt? Dürfen hier Erhöhungen von Abschlägen nur jährlich kommen oder auch sofort mit der Umlage?

Wollen Vermieter:innen die Kosten auf Ihre Mieter:innen umlegen, können sie das tun.

Es ist davon auszugehen, dass die Umlage nur mit einer Heizkostenabrechnung geltend gemacht werden kann. Wegen der neuen Umlage können Vermieter:innen Ihnen eine Zwischenrechnung schicken und die Abschläge anpassen - sie müssen nicht bis zur nächsten regulären Jahresabrechnung warten.

Warten Sie darum auf die nächste Abrechnung. Kommt sie nicht zur Einführung der Umlage, die am 1. Oktober 2022 startet, seien Sie sich bewusst, dass Sie dann im Zweifel hohe Nachzahlungen zu leisten haben. Sparen Sie in diesem Fall möglichst Geld an, damit Sie nicht plötzlich große Schulden haben.

Wie finde ich heraus, ob ein geforderter monatlicher Abschlag die korrekte Höhe hat?

Behalten Sie Ihren Energieverbrauch im Blick. Wer nicht weiß, wie viel Energie er verbraucht, kann bei der Jahresabrechnung eine böse Überraschung erleben. Lesen Sie den Zähler regelmäßig ab und notieren dies z.B. in einer Tabelle. Achten Sie darauf, dass Ihre Abschlagszahlungen zum Verbrauch passen und weder zu niedrig noch zu hoch bemessen sind. Zu niedrige Abschläge führen zu hohen Nachforderungen bei der Jahresabrechnung.

Schauen Sie nach, welche Preisbenachrichtigung oder Preisänderung Sie erhalten haben und rechnen Sie sie selbst nach. Das geht ganz leicht mit dem Online-Rechner der Verbraucherzentrale.

Lassen Sie die Abschläge bei Bedarf von Ihrem Energieversorger an den tatsächlichen Bedarf anpassen.

Sollte ich mich nicht selbst darum bemühen, meine Abschlagszahlungen schon anzupassen?

Es wird immer wieder argumentiert, Energieabschläge nach Preiserhöhungen zügig anzupassen, damit keine hohen Nachzahlungen auflaufen. Das ist aber nur sinnvoll, wenn der neue Abschlag korrekt berechnet wird. Bei Überzahlung bauen Sie ein Guthaben beim Anbieter auf, für das Sie bis zur nächsten Jahresrechnung das Insolvenzrisiko tragen. Realistische Werte erhalten Sie bei Strom- und Gaslieferverträgen mit unserem Rechner.

Rücklagen auf dem eigenen Konto oder einem zweiten Konto können auch Sinn ergeben. In einer Gas- und Energiekrise, wie wir sie derzeit haben, ist Vorsorge wichtig. Mit der Rücklage haben Sie dann einen Betrag, den Sie für eine eventuelle Nachzahlung nutzen können.

Wollen Sie wissen, was angesichts Ihres letzten Jahresverbrauchs bei den aktuellen Energiepreisen ein zu erwartender Abschlag ist, kann im Zweifel Ihre Verbraucherzentrale bei der Berechnung helfen.

Was ist, wenn ich an meinen Versorger nicht zahlen kann? Droht mir dann eine Gassperre?

Bisher ist kein Schutzmechanismus für diesen Fall beschlossen.

Sofern Sie mit zwei Abschlagszahlungen und mindestens 100 Euro in Verzug sind, kann der Energieversorger bei Ihnen sperren. Hierfür muss er Ihnen jedoch zunächst eine Sperrandrohung vier Wochen vorher und eine weitere Sperrankündigung acht Tage vorher schicken. Er ist zudem verpflichtet, Ihnen vorher eine Ratenzahlung anzubieten.

Kümmern Sie sich darum rechtzeitig, wenn Sie Schulden beim Gasversorger haben.

Mehr zum Thema finden Sie auf der Übersichtsseite der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Was kann mir als Mieter:in passieren, wenn ich nicht zahlen kann?

Der Gesetzgeber will Kündigungen wegen nicht bezahlter Energiekosten vorübergehend untersagen. Endgültig beschlossen ist das bisher (Stand 12. August 2022) noch nicht. Und es gilt Vorsicht: Die Schulden verschwinden darum nicht. So eine Regelung wird auch irgendwann wieder auslaufen. Im schlimmsten Fall erhalten Sie mit hohen Energieschulden gegenüber Ihrem Vermieter später eine Kündigung.

Wie prüfe ich, ob eine Jahresabrechnung korrekt ist?

Abrechnungen für Strom oder Gas können fehlerhaft sein. Es lohnt sich zu prüfen, ob alles korrekt verbucht ist. Worauf Sie achten sollten:

  • Stimmt die Zählernummer?
  • Stimmen Anfangs- und Endzählerstand?
  • Wurde der Verbrauch abgelesen oder geschätzt?
  • Ist der korrekte Preis angegeben?
  • Sind Ihre Zahlungen richtig verbucht?
  • Ist der neue Abschlag korrekt berechnet?

Wenn Ihre Rechnung falsch ist, können Sie diese beanstanden. Weitere Infos dazu finden Sie in separaten Artikeln der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Was kann ich tun, wenn ich mir hohe Nachzahlungen nicht auf einen Schlag leisten kann?

Wenn die Nachzahlung so hoch ist, dass Sie sie aus Ihrem Einkommen nicht zahlen können, sollten Sie sich an das örtliche Jobcenter (oder, wenn Sie nicht erwerbsfähig sind, an das Sozialamt) wenden. Auch mit einem geringen Einkommen können Sie einen Antrag auf Leistungen von Jobcenter oder Sozialamt stellen.

Nachzahlungen aus Neben- und Heizkostenabrechnungen gelten als Bedarf in dem Monat, in dem Sie die Nachforderung erhalten. Wichtig ist, dass Sie diesen Antrag im Monat der Fälligkeit einer Nachzahlung stellen.

Haben Sie ein höheres Einkommen und können die Rechnung trotzdem nicht zahlen, versuchen Sie, mit Ihrem Energieversorger eine Ratenzahlung auszuhandeln.

Achtung: Stellen Sie bei Zahlungen an den Energieversorger unmissverständlich klar, welcher Anteil der Summe auf die laufende Abschlagszahlung entfällt und welcher auf die Altforderung. So vermeiden Sie weitere Zahlungsrückstände.

Was ist, wenn ich Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt beziehe?

Für Personen in der Grundsicherung übernehmen das Jobcenter oder das Sozialamt die Nachzahlung von Gaskosten, sofern der Verbrauch angemessen war.

Stromkosten müssen dagegen aus dem Regelbedarf gedeckt werden. Sollte eine Nachforderung des Stromanbieters kommen, sollten Sie einen Antrag auf Übernahme der Stromschulden stellen. Wird der Antrag bewilligt, erfolgt dies im Regelfall auf Darlehensbasis. Sie müssen das Geld also später ans Jobcenter / Sozialamt zurückzahlen.

Hilft ein Wechsel zu einem anderen Gasanbieter / in einen anderen Tarif?

Ein Anbieterwechsel wird gegen die Umlage kaum helfen. Es ist damit zu rechnen, dass alle bzw. sehr viele Versorger sie an ihre Kund:innen weiterreichen werden.

Ein Anbieterwechsel ist zurzeit nicht einfach. Viele Anbieter nehmen weiterhin keine neuen Kund:innen auf und die am Markt verfügbaren Neukundentarife sind sehr teuer. Die bekannten Preisportale bieten nur ein rudimentäres Angebot und manche angezeigten Tarife im Preisportal sind nicht mehr am Markt verfügbar. Zudem werden Grundversorgertarife nicht im Tarifergebnis der Portale abgebildet. Sie sollten die Ergebnisse von Vergleichsportalen beim Anbieter selbst überprüfen und sich zusätzlich bei lokalen Anbietern vor Ort nach Tarifen und vor allem auch dem Grundversorgungstarif erkundigen.

Um zu prüfen, ob sich ein Anbieterwechsel für Sie rechnen könnte, sollten Sie zuerst Ihre aktuellen Tarifkonditionen überprüfen: Wer ist Ihr Anbieter, welchen Jahresverbrauch haben Sie bei Gas, welche Preiskonditionen haben Sie, haben Sie eine eingeschränkte Preisgarantie oder vielleicht sogar eine Festpreisgarantie?

Wenn diese Fragen bekannt sind, können Sie einen Tarifvergleich anstellen. Zu warnen ist vor Vertragsabschlüssen, die am Telefon eingeleitet werden, und vor Vertragsschlüssen an der Haustüre. Unseriöse Anbieter sind weiter am Markt und versuchen, Verbraucher:innen mit Lockangeboten zu ködern, um dann – oft schon vor dem Belieferungsbeginn – die Preise massiv zu erhöhen.

Was passiert mit der Umlage?

Die Umlage erhalten Unternehmen, die bisher Gas in Russland eingekauft und an hiesige Versorger verkauft haben. Die Bundesregierung will sie mit dem entsprechenden Gesetz finanziell stützen, weil Russland nicht die vereinbarten Gasmengen nach Deutschland liefert und das Gas nun teuer an anderen Stellen eingekauft werden muss.

Wo werde ich entlastet?

Für Arbeitnehmer:innen hat der Bundestag eine Einmalzahlung von 300 Euro beschlossen. Sie werden das Geld von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Achtung: Auf den Betrag müssen Sie eventuell Steuern zahlen.

Unter anderem für Empfänger:innen von Wohngeld und für Studierende mit BAföG gibt es einen einmaligen Heizkostenzuschuss, den die Bundesregierung hier vorstellt.

Aufgrund der schwierigen und nicht abschätzbaren Lage ist es sinnvoll, eine Rücklage zu bilden, beispielsweise indem Sie einen monatlichen Betrag auf ein extra eingerichtetes Konto überweisen. Das geht natürlich nur, wenn Sie es sich auch leisten können. Weil das in vielen Fällen leider nicht möglich ist, gibt es Forderungen von der Politik Entlastungsmaßnahmen, insbesondere für einkommensschwache Haushalte! "Die Gasumlage kann nicht ohne ein Entlastungspaket eingeführt werden", sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Bei geringen Einkommen oder Minirente lohnt es sich für Sie zu prüfen, ob ein ergänzender Anspruch auf staatliche Hilfen besteht. Das sind zum Beispiel: Wohngeld, Kinderzuschlag, BAföG, Elterngeld, ergänzende Sozialleistungen oder Grundsicherung. Damit können Sie Ihre Einnahmen erhöhen und haben mehr Spielraum im Budget.

  • Wohngeld beantragt man beispielsweise bei der Wohngeldstelle der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
  • Für den Kinderzuschlag ist die Familienkasse zuständig.
  • Ergänzende Sozialleistungen erhalten Sie vom Jobcenter oder Sozialamt.
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune, welche Stelle in Ihrer Gemeinde zuständig ist.

Der Gesetzgeber überlegt, Gas- und Stromsperren wegen nicht bezahlter Energiekosten vorübergehend zu untersagen. Beschlossen ist aber bisher nichts (Stand 15. August 2022). Ohnehin gilt Vorsicht: Die Schulden verschwinden darum nicht. Und so eine Regelung wird auch irgendwann wieder auslaufen. Im schlimmsten Fall erhalten Sie mit hohen Energieschulden gegenüber Ihrem Versorger später eine Sperre.

Der Gesetzgeber will Kündigungen Ihrer Mietwohnung wegen nicht bezahlter Energiekosten vorübergehend untersagen. Aber Achtung: Die Schulden verschwinden darum nicht. Und so eine Regelung wird auch irgendwann wieder auslaufen.

Gibt es eine Umlage auch für Heizöl?

Bisher ist für Heizöl keine Umlage geplant.

Gibt es eine Umlage auch für Fernwärme?

Viele Fernwärme-Anbieter setzen zur Wärmeerzeugung auf Gas. Diese Anbieter sehen sich von den aktuell stark gestiegenen Preisen ebenso betroffen. Sie fordern, dass sie die Umlage ebenfalls auf ihre Kunden umlegen dürfen. Eine eindeutige Aussage des Gesetzgebers gibt es nicht.

Gibt es eine Umlage auch für Strom?

Bisher ist für Strom keine neue Umlage wegen der aktuellen Energiekrise geplant.

Auch als Stromkunde sollten Sie generell mit stark steigenden Preisen rechnen. Die Preise an der Strombörse hängen auch vom Gaspreis ab und sind in den letzten Wochen ebenfalls sehr stark gestiegen.

Wer kann mir rund um die Gasumlage helfen, wenn ich noch Fragen habe?

Die Verbraucherzentralen helfen bei Fragen zur Gasumlage.

Für Mieter:innen ist, wenn die örtliche Verbraucherzentrale nicht helfen kann, auch der Deutsche Mieterbund eine Anlaufstelle.

Zu den Ansprüchen bei den Jobcentern und Sozialämtern beraten auch der Sozialverband VdK, der Sozialverband Deutschland und die Gewerkschaften ihre Mitglieder.

Wohin kann ich mich mit Beschwerden wenden?

Beschwerden nehmen die Verbraucherzentralen entgegen.

Energiekund:innen können sich bei Problemen mit ihrem Versorger auch bei der Bundesnetzagentur und bei der Schlichtungsstelle Energie melden.

Kann ich im Sommer Gas sparen?

Auch im Sommer kann Gas gespart werden. Soweit das Warmwasser mit Gas erhitzt wird, kann der Gasverbrauch minimiert werden. Man sollte auch immer den Stromverbrauch im Blick haben. Ewa 10 Prozent des in Deutschland verbrauchten Erdgases wird in der Stromproduktion eingesetzt.

Sehr wichtig ist es jetzt, die Zeit bis zur Heizperiode zu nutzen, um Einsparpotentiale zu entdecken und zu nutzen. Schon jetzt kann man dafür sorgen, Undichtigkeiten an Außentüren und Fenstern festzustellen und Abhilfe zu schaffen. Man kann Heizkörper entlüften und die Heizsituation in den Räumen verbessern. Mit Möbeln und Vorhängen verstellte Heizungen sollten Sie freiräumen und Heizungsnischen dämmen, wenn möglich. Je freier die Raumluft Heizkörper umströmen kann, umso besser und leichter erwärmt sich die Raumluft.

Ist in der Gaskrise Stromsparen überhaupt noch wichtig?

Unbedingt, in den vergangenen Jahren wurden in Deutschland zwischen 10 und 15 Prozent des Stroms mit Erdgas erzeugt.

Es lässt sich also auch Gas sparen, wenn Sie weniger Strom verbrauchen.

Außerdem hängen die Preise für Strom auch mit den Gaspreisen zusammen. Deswegen bleibt Stromsparen weiterhin sehr sinnvoll, um die finanzielle Belastung abzufedern./ps

Ist die Gasversorgung für meine Wohnung sicher?
Ein Ausfall privater Heizungen ist extrem unwahrscheinlich. Verbraucher:innen sind nach den Regelungen des Notfallplans Gas so genannte geschützte Kunden. Gas würde also zuerst an anderen Stellen abgestellt.

Wie finde ich heraus, ob ein geforderter monatlicher Abschlag die korrekte Höhe hat?
Behalten Sie Ihren Energieverbrauch im Blick. Wer nicht weiß, wie viel Energie er verbraucht, kann bei der Jahresabrechnung eine böse Überraschung erleben. Lesen Sie den Zähler regelmäßig ab und notieren dies z.B. in einer Tabelle. Achten Sie darauf, dass Ihre Abschlagszahlungen zum Verbrauch passen und weder zu niedrig noch zu hoch bemessen sind. Zu niedrige Abschläge führen zu hohen Nachforderungen bei der Jahresabrechnung.

Schauen Sie nach, welche Preisbenachrichtigung oder Preisänderung Sie erhalten haben und rechnen Sie sie selbst nach. Das geht ganz leicht mit unserem Online-Rechner.

Lassen Sie die Abschläge bei Bedarf von Ihrem Energieversorger an den tatsächlichen Bedarf anpassen.Wenn Sie einen eigenen Gasliefervertrag haben (z.B. als Besitzer:in einer Immobilie oder als Mieter:in mit einer Gasetagenheizung), dann wird Ihr Versorger sich bei Ihnen melden und die Umlage einfordern.Wenn Sie zur Miete wohnen und keinen eigenen Gasliefervertrag für die zentrale Heizung des Gebäudes haben, wird Ihre Vermieterin / Ihr Vermieter die Umlage vermutlich auf die nächste Heizkostenabrechnung mit aufnehmen. Sie sollten dann zum einen mit hohen Nachzahlungen rechnen und zum anderen mit dann steigenden monatlichen Nebenkosten an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin. Legen Sie als Mieter:in bereits ab Herbst jeden Monat einen Betrag zusätzlich für die Gasumlage zurück.
Was kann mir als Mieter:in passieren, wenn ich nicht zahlen kann?Der Gesetzgeber will Kündigungen wegen nicht bezahlter Energiekosten vorübergehend untersagen. Endgültig beschlossen ist das bisher (Stand 12. August 2022) noch nicht. Und es gilt Vorsicht: Die Schulden verschwinden darum nicht. So eine Regelung wird auch irgendwann wieder auslaufen. Im schlimmsten Fall erhalten Sie mit hohen Energieschulden gegenüber Ihrem Vermieter später eine Kündigung.
Wie prüfe ich, ob eine Jahresabrechnung korrekt ist?Abrechnungen für Strom oder Gas können fehlerhaft sein. Es lohnt sich zu prüfen, ob alles korrekt verbucht ist. Worauf Sie achten sollten:

  • Stimmt die Zählernummer?
  • Stimmen Anfangs- und Endzählerstand?
  • Wurde der Verbrauch abgelesen oder geschätzt?
  • Ist der korrekte Preis angegeben?
  • Sind Ihre Zahlungen richtig verbucht?
  • Ist der neue Abschlag korrekt berechnet?

Wenn Ihre Rechnung falsch ist, können Sie diese beanstanden. Weitere Infos dazu finden Sie in unserem separaten Artikel.
Was kann ich tun, wenn ich mir hohe Nachzahlungen nicht auf einen Schlag leisten kann?Wenn die Nachzahlung so hoch ist, dass Sie sie aus Ihrem Einkommen nicht zahlen können, sollten Sie sich an das örtliche Jobcenter (oder, wenn Sie nicht erwerbsfähig sind, an das Sozialamt) wenden. Auch mit einem geringen Einkommen können Sie einen Antrag auf Leistungen von Jobcenter oder Sozialamt stellen.Nachzahlungen aus Neben- und Heizkostenabrechnungen gelten als Bedarf in dem Monat, in dem Sie die Nachforderung erhalten. Wichtig ist, dass Sie diesen Antrag im Monat der Fälligkeit einer Nachzahlung stellen.Haben Sie ein höheres Einkommen und können die Rechnung trotzdem nicht zahlen, versuchen Sie, mit Ihrem Energieversorger eine Ratenzahlung auszuhandeln.Achtung: Stellen Sie bei Zahlungen an den Energieversorger unmissverständlich klar, welcher Anteil der Summe auf die laufende Abschlagszahlung entfällt und welcher auf die Altforderung. So vermeiden Sie weitere Zahlungsrückstände.Mehr zum Thema haben wir in einem separaten Artikel zusammengestellt.
Wohin kann ich mich mit Beschwerden wenden?Beschwerden nehmen die Verbraucherzentralen entgegen.Energiekund:innen können sich bei Problemen mit ihrem Versorger auch bei der Bundesnetzagentur und bei der Schlichtungsstelle Energie melden.
Ist die Gasversorgung für meine Wohnung sicher?Ein Ausfall privater Heizungen ist extrem unwahrscheinlich. Verbraucher:innen sind nach den Regelungen des Notfallplans Gas so genannte geschützte Kunden. Gas würde also zuerst an anderen Stellen abgestellt.
Kann ich im Sommer Gas sparen?Auch im Sommer kann Gas gespart werden. Soweit das Warmwasser mit Gas erhitzt wird, kann der Gasverbrauch minimiert werden. Man sollte auch immer den Stromverbrauch im Blick haben. Ewa 10 Prozent des in Deutschland verbrauchten Erdgases wird in der Stromproduktion eingesetzt.Sehr wichtig ist es jetzt, die Zeit bis zur Heizperiode zu nutzen, um Einsparpotentiale zu entdecken und zu nutzen. Schon jetzt kann man dafür sorgen, Undichtigkeiten an Außentüren und Fenstern festzustellen und Abhilfe zu schaffen. Man kann Heizkörper entlüften und die Heizsituation in den Räumen verbessern. Mit Möbeln und Vorhängen verstellte Heizungen sollten Sie freiräumen und Heizungsnischen dämmen, wenn möglich. Je freier die Raumluft Heizkörper umströmen kann, umso besser und leichter erwärmt sich die Raumluft.

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Autor:

Kristin Hätterich aus Mannheim

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