Hilfsmittelantrag richtig stellen
Hilfsmittel. Beim Stellen eines Antrags auf Hilfsmittel wegen Pflegegrads oder Behinderung ist einiges zu beachten. Zunächst braucht man dafür ein Rezept vom Arzt, das bei einer Erstversorgung mit einem Hilfsmittel immer notwendig ist. Nach Verzeichnis und Richtlinie entscheiden die Ärzte, welches Hilfsmittel sinnvoll und erforderlich ist. Aus dem Rezept muss unbedingt die medizinische Notwendigkeit hervorgehen.
Wenn nur ein bestimmtes Hilfsmittel in Frage kommt, sollte der Arzt dies begründen und das Hilfsmittel eindeutig mit Namen und Hilfsmittelnummer benennen. Gründe dafür können sein, dass bereits andere ausprobiert wurden oder besondere Einschränkungen vorliegen. Darüber hinaus sollten die Diagnose, die Anzahl, das Datum, gegebenenfalls die Art der Herstellung und, sofern erforderlich, die Mengenanzahl für Tage oder Monate in der Verordnung enthalten sein. Die Hilfsmittelverordnung fällt übrigens nicht ins ärztliche begrenzte Budget.
Danach ist schriftlich bei der Krankenkasse die Versorgung mit dem Hilfsmittel zu beantragen. Diese erläutert die weiteren Schritte, entscheidet über den Antrag und teilt mit, wie und über welchen Hilfsmittelanbieter die Antragsteller versorgt werden können. Einige Krankenkassen bieten eigene Apps zur Unterstützung an.
Die Versicherten müssen bei einem Pflegegrad den richtigen Träger nicht selbst auswählen, sondern können den Antrag bei der Krankenkasse stellen. Der angegangene Träger entscheidet abschließend über beide Ansprüche und die Bewilligung und leitet den Antrag an die zuständige Stelle weiter. jg/ps
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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