Hochwasser: Versicherung
Krisenvorsorge schützt vor Schäden
Hochwasser am Rhein. Aktuell blicken viele mit Besorgnis auf den Pegelstand des großen Flusses Rhein: Kommt es zu Hochwasser? Wie sieht die Krisenvorsorge im Hochwasserfall aus und welche Versicherung greift bei einem Hochwasserschaden? Was tun, wenn Schaden entstanden ist? Ist mein Wohngebäude bei Schäden durch eine mögliche Flut oder Überschwemmung versichert? Wie sehen die Pflichten eines Versicherers aus?
Von Gisela Böhmer
Wer ein Wohngebäude besitzt oder gemietet hat, der sollte auch die notwendige Versicherung besitzen, um sich vor Schaden zum Beispiel durch Starkregen und dessen Folgen zu schützen. In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Extremwetterlagen, die zum Teil auch erhebliche Schäden durch Überflutungen nach sich zogen. Wie kann man einem Hochwasser-Schaden vorbeugen? Gut zu wissen: Wenn es zu Hochwasser kommt, können Versicherungen zumindest den materiellen Wert decken und den entstandenen Schaden verringern. Dennoch wird das Eigentum durch Überschwemmungen beschädigt.
Welche Versicherung greift bei Hochwasserschäden oder Schäden durch Starkregen oder sonstige extreme Wetterlagen?
„Grundsätzlich ist zwischen Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung zu unterscheiden. Die Wohngebäudeversicherung schützt die Immobilie selbst, also zum Beispiel die Umfassungswände, das Dach und weitere Gebäudebestandteile. Die Hausratversicherung schützt den Hausrat. Das sind grob gesagt die Gegenstände, die sich im Gebäude befinden, zum Beispiel Möbel, elektrische Geräte, Kleidung. Während Eigentümer einer Immobilie beide Versicherungen abschließen sollten, ist für Mieter in der Regel die Hausratversicherung ausreichend. Der Standard-Versicherungsschutz von Hausratversicherungen oder Wohngebäudeversicherungen schützt in der Regel vor Feuer, Wasser aus Leitungen und Sturm/Hagel. Zusätzlich kann in beiden Versicherungen der Versicherungsschutz gegen Überschwemmung/Rückstau (beides auch durch Witterungsniederschläge), Erdsenkung, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Erdbeben vereinbart werden“, informiert Holger Brendel, Abteilung Unternehmenskommunikation des Versicherers HUK-COBURG.
Wie bemisst ein Versicherer das Risiko durch extremes Hochwasser oder Überschwemmungen?
„Für die Risikobeurteilung beziehungsweise Beitragsbemessung berücksichtigen wir statistische Erkenntnisse des Zonierungssystems „ZÜRS“. „ZÜRS“ wird vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) zur Verfügung gestellt. Es weist das Überschwemmungsrisiko, Starkregenrisiko und Rückstaurisiko von Gebäuden aus. Zu diesem Zweck teilt es Gebäudestandorte in Deutschland in verschiedene Zonen ein. Die Einstufung erfolgt anhand konkreter Adressen. Dabei ist es durchaus möglich, dass nahe beieinander liegende Häuser unterschiedlich eingestuft werden. Eine pauschale Aussage zur Zonen-Einstufung größerer Gebiete ist deshalb nicht möglich. Nur so viel: Die HUK-COBURG bietet Versicherungsmöglichkeiten für alle in ZÜRS vorhandenen Zonen an. Das gilt auch für Häuser/Wohnungen am Rhein“, berichtet Holger Brendel weiter. Entscheidend für das Risiko kann also die Nähe zu einem von Hochwasser besonders gefährdeten Bereich sein.
Hochwasserschaden durch präventive Maßnahmen verringern: Vollgelaufene Keller, beschädigte Möbel, Schaden im Außenbereich durch Wasser
Eine Versicherung bietet Schutz. Sie hilft, wenn Schaden durch starken Regen, Überschwemmungen und Wasser im Gebäude entstanden ist. Viel besser ist es aber, präventiv tätig zu werden, um die größten Wasserschäden zu vermeiden. Und das kann jeder! Richtiges und schnelles Handeln ist die oberste Prämisse, wenn ein Unwetter oder Hochwasser, angekündigt beispielsweise durch Starkregen oder einen hohen Wasserstand der Flüsse, ansteht. Hierzu gehört beispielsweise, dass man sich vorab schon Gedanken macht, wie man Schäden am und im Wohngebäude vermeiden und das Eigentum vor Wasser und Überschwemmung schützen kann. So könnte man beispielsweise wichtige Unterlagen, wertvolle Möbelstücke in die oberen Stockwerke des Hauses räumen. Im Keller sollten keine Chemikalien stehen, die das Wasser verunreinigen. Wer sich wirklich mit dem Thema Krisenvorsorge auseinander setzt, der sollte sich vorab Sperrholzplatten oder Sandsäcke etc. besorgen, die man im Notfall verwenden kann, um Keller oder Garagen abzudichten. Auf jeden Fall sollte man sich ständig über extreme Wetterereignisse informieren - gerade in hochfassergefährdeten Gebieten. Lokale Medien und Radiosender werden über die Entwicklungen berichten, im Falle einer Evakuierung ist wichtig, dass man sich an das hält, was man von den Katastrophenschutzhelfern gesagt bekommt, um sich und andere nicht zu gefährden. Eine Tasche mit den notwendigen Dokumenten, Kleidung, Hygieneartikel und Medikamente sollte für diesen Fall bereit stehen.
Was kann jeder tun, um Schaden an Deichen zu vermeiden?
Die vorherigen Tipps beziehen sich auf das eigene Hab und Gut. Wer am Rhein lebt und dort regelmäßig seine Zeit verbringt, der kann schon mit ganz kleinen Dingen einen Beitrag zum Hochwasserschutz leisten: So sollten Hundebesitzer darauf achten, dass die Tiere nicht an einem Deich scharren oder buddeln. An sich sollte der Deich nicht zerstört werden. In manchen Regionen gibt es auch für Reiter klare Richtlinien. Mancherorts ist das Reiten auf dem Deich strikt verboten.
So lässt sich nur hoffen, dass die Anwohner des Oberrheins auch in den kommenden Jahren kein 100-jährliches Hochwasser erwartet. Aber: Wer ein Haus an einem Gewässer oder Fluss stehen hat, der sollte sich immer auf die Gefahren einstellen und gegen Wasserschäden versichert sein. gib
Weitere Informationen zu Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung sowie zum Schutz von Wohngebäuden vor Hochwasser:
Auf der Internetseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (www.bbk.bund.de) als auch auf der Internetseite der HUK-COBURG (www.huk.de/haus-haftung-recht/ratgeber/was-tun-bei-hochwasser.html), finden Hausbesitzer zahlreiche nützliche Tipps.
Autor:Gisela Böhmer aus Frankenthal |
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