Kündigung per E-Mail: Darauf sollten Sie achten
Rheinland-Pfalz. Viele Verträge können Sie inzwischen auch ohne Unterschrift beenden, dabei müssen müssen dabei aber einige Dinge beachten. Worauf Sie bei Kündigungen per E-Mail und Co. achten sollten, hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zusammengestellt.
Das Wichtigste in Kürze:
- Verträge mit Mobilfunkanbietern, Stromversorgern, Fitnessstudios und vielen anderen Unternehmen können Sie unter anderem per E-Mail kündigen – auf Briefen mit Unterschrift dürfen die Anbieter nicht mehr bestehen. Das gilt für Verträge, die seit dem 1. Oktober 2016 geschlossen worden sind.
- Ab dem 1. Juli 2022 können Sie etliche Verträge zudem online über den sogenannten Kündigungsbutton beenden.
- Ausnahmen hiervon sind zum Beispiel Miet- und Arbeitsverträge. Da braucht es weiterhin eine Unterschrift unter dem Kündigungsschreiben.
- Damit die Kündigung reibungslos läuft, sollten Sie auf einige Punkte achten.
- Muss ich eine Kündigung immer unterschreiben?
- Nein. Ein Brief mit Unterschrift ist nicht mehr nötig, um die meisten Verträge zu beenden. Hierfür genügt in der Regel eine E-Mail. Aber auch per SMS, Fax oder Chatnachricht können Sie Verträge kündigen.
Diese Rechtslage gilt für Verträge, die nach dem 30. September 2016 abgeschlossen wurden. Mehr als eine solche Kündigung in Textform ohne Unterschrift darf das Unternehmen von Ihnen nicht mehr verlangen. Auf entsprechende Klauseln darf es sich nicht mehr berufen, weil sie unwirksam sind.
Wie nutze ich den Kündigungsbutton?
Ab dem 1. Juli 2022 können Sie viele Verträge auch online über den Kündigungsbutton beenden. Unternehmen müssen für sogenannte Dauerschuldverhältnisse, die online abgeschlossen werden können, auch die Möglichkeit anbieten, online zu kündigen, etwa für Abos, Versicherungs- oder Leasingverträge. Hierdurch soll ein Gleichklang zwischen Vertragsschluss und Vertragsbeendigung hergestellt werden.
Davon erfasst sind sowohl ordentliche als auch außerordentliche Kündigungen. Der Vertrag, den Sie kündigen möchten, kann, muss aber nicht, online geschlossen worden sein. Es reicht aus, wenn das Unternehmen zum Zeitpunkt der Kündigung den Vertragsabschluss auch online anbietet.
Die gesetzlichen Anforderungen an den Kündigungsbutton sind:
- Eine deutlich gestaltete Schaltfläche,
- die eindeutige Bezeichnung der Schaltfläche mit "Verträge hier kündigen",
- eine Bestätigungsseite, um notwendige Angaben zu machen,
- eine eindeutig bezeichnete Bestätigungsschaltfläche mit "jetzt kündigen".
Beide Schaltflächen, die zur Kündigung und die zur Kündigungsbestätigung, müssen ständig verfügbar und leicht zugänglich sein. Sie müssen sich also nicht vorab auf der Webseite anmelden. Geben Sie keinen Kündigungszeitpunkt an, gilt die Kündigung im Zweifel immer zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt. Es wird zudem vermutet, dass die Kündigung dem Unternehmen unmittelbar zugeht, sobald Sie die Bestätigungsschaltfläche angeklickt haben. Der Unternehmer muss den Eingang der Kündigung sofort bestätigen. In der Regel bekommen Sie eine automatische Eingangsbestätigung.
Der Kündigungsbutton macht es damit für Sie viel einfacher und sicherer, Verträge zu beenden.
Wichtige Verträge, die Sie weiterhin nicht per E-Mail kündigen können, sind:
- notariell beurkundete Verträge, etwa, wenn Sie ein Grundstücken kaufen oder bei einem Ehevertrag.
- Mietverträge
- Arbeitsverträge
Ausnahmen vom Kündigungsbutton sind:
- Verträge, für deren Kündigung aus gesetzlicher Sicht ausschließlich eine strengere Form als die Textform vorgesehen ist und
- Webseiten, die Finanzdienstleistungen betreffen, oder Verträge über Finanzdienstleistungen.
Kündigen in Textform: Achten Sie auf diese drei Knackpunkt
- Machen Sie klar, wer Sie sind und welchen Vertrag Sie kündigen möchten. Das Unternehmen muss Sie eindeutig identifizieren können. Das ist auch in Ihrem Interesse: So können Fremde nicht einfach eine kurze E-Mail oder SMS dorthin schicken und um die Kündigung Ihres Vertrags bitten. Schreiben Sie also zum Beispiel von einer E-Mail-Adresse oder Mobilnummer aus, die beim Vertragspartner hinterlegt ist. Geben Sie weitere Informationen an, die er bereits hat, etwa Ihre Anschrift. Auch Kunden- und Vertragsnummern sind wichtige Informationen. Kann das Unternehmen ihre Kündigung nicht zuordnen, da sie beispielsweise keinen erkennbaren Absender enthält, laufen Sie eventuell Gefahr wichtige Fristen zu verpassen.
- Sie müssen bei einer Kündigung im Streitfall beweisen können, dass sie zugegangen ist. Ein gutes (aber teureres) Hilfsmittel dafür ist es bei Briefen, ein Einwurfeinschreiben zu verschicken. Für E-Mails können Sie bei mancher Software zwar eine Empfangs- oder Lesebestätigung anfordern. Ob Ihr Gegenüber sie allerdings abschickt oder eine solche Bestätigung vor Gericht überhaupt hilft, ist unklar. Können Sie den Kündigungsbutton nutzen, ist das Unternehmen verpflichtet, Ihnen die Kündigung sofort zu bestätigen.
- Speichern Sie die Nachricht auf jeden Fall in Ihrem Postausgang oder drucken Sie sie aus (inklusive der Zieladresse und des Zeitpunkts, zu dem Sie sie verschickt haben). Lassen Sie sich die Kündigung bestätigen (zum Beispiel mit der Formulierung: "Bitte bestätigen Sie mir binnen 14 Tagen den Erhalt der Kündigung sowie den Kündigungstermin."). Achten Sie darauf, dass der digitale Kanal möglichst sicher ist. Einige E-Mail-Provider wie zum Beispiel GMail von Google räumen sich in ihren Datenschutzbestimmungen das Recht ein, die Inhalte von Nachrichten zu analysieren. E-Mails werden bei vielen Providern außerdem ohne Verschlüsselung und damit im Klartext verschickt. Solche Nachrichten werden häufig mit einer Postkarte verglichen: Wer sie in die Hände bekommt, kann den Inhalt problemlos mitlesen.
Auf was Sie bei der Verschlüsselung von E-Mails achten können, beschreibt zum Beispiel das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
Schreiben Sie über soziale Netzwerke oder Messenger-Apps, kann es ebenfalls sein, dass Ihre Daten nicht gut geschützt sind.
Bei wichtigen Kündigungen wählen Sie das Einschreiben
Geht es um besonders sensible Verträge, wichtige Fristen oder hohe Summen, sollten Sie weiterhin das Einwurfeinschreiben nutzen. Das kostet zwar einige Euro, ist aber ein bewährtes Mittel, sicher zu kündigen. Wer ein Faxgerät besitzt, kann auch per Fax mit sogenanntem qualifiziertem Sendebericht kündigen.
Wie es mit der Kündigung per E-Mail und Co. in der Praxis geht und welche Probleme diese digitalen Kündigungsmöglichkeiten mit sich bringen, wird sich im Zweifel erst noch vor Gerichten herausstellen müssen./ps
Autor:Kristin Hätterich aus Mannheim |
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