Pflegeheim kündigen – so kommen Sie aus den Verträgen raus
Pflegeheim. Als Pflegeheim-Bewohnende können Sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zeigt Ihnen wie.
Das Wichtigste in Kürze:
- Als Bewohner eines Pflegeheims können Sie den Heimvertrag ohne Angabe von Gründen kündigen.
- Ihre Kündigung zum Monatsende muss bis zum dritten Werktag eines Monats beim Pflegeheim betreibenden Unternehmen eingegangen sein.
- Das Pflegeheim hat nur solange Anspruch auf Entgelt, wie Sie tatsächlich im Pflegeheim wohnen.
- In Sonderfällen ist eine Kündigung ohne Frist möglich.
Pflegeheim kündigen - so geht's
Sie können den Vertrag mit einem Pflegeheim jederzeit ordentlich kündigen. Dabei müssen Sie keine Gründe angeben. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, wobei bestimmte Fristen einzuhalten sind: Das Kündigungsschreiben muss bis zum dritten Werktag eines Monats beim Pflegeheim betreibenden Unternehmen eingegangen sein, wenn das Vertragsverhältnis zum Ende des Monats beendet werden soll. Fällt der dritte Tag auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, dann tritt an die Stelle solchen Tages der nächste Werktag. Damit Sie den rechtzeitigen Zugang im Zweifel beweisen können, empfehlen wir, die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein zu versenden.
Ein Beispiel
Frau Maier teilt Ihrem Pflegeheim mit, dass sie das Vertragsverhältnis zum 31. Januar kündigt. Das Schreiben geht am 4. Januar beim Unternehmen ein.
Diese Kündigung zu Ende Januar ist gültig – Frau Maier muss ab dem 1. Februar kein Geld mehr an den Betreiber bezahlen. Warum? Der 1. Januar als Feiertag ist kein Werktag. Der erste Werktag ist der 2. Januar. Damit geht das Schreiben von Frau Maier am dritten Werktag des neuen Jahres beim Pflegeheim betreibenden Unternehmen ein – sie hat die Frist eingehalten.
Gut zu wissen!
Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2018 (BGH, Urteil vom 04.10.2018, III ZR 292/17) sind alle - die Leistungen der Pflegeversicherung empfangen - nur so lange zahlungsverpflichtet, wie sie auch tatsächlich in der Pflegeeinrichtung wohnen. Nach dem Auszug steht der Pflegeeinrichtung kein Entgelt mehr zu. Auch dann nicht, wenn Sie schon vor Ablauf der Kündigungsfrist in ein neues Zuhause umziehen. Es ist aber wichtig, dass Sie zuvor die Kündigung schriftlich erklären. Und: Wenn Sie Ihren Heimplatz nach der Kündigung räumen, ist auch klar, dass das heimbetreibende Unternehmen Ihnen den Platz nicht mehr freihalten muss.
Kündigen im Sonderfall
Wer einen Vertrag mit dem Pflegeheim regulär kündigt, macht – rechtlich gesprochen – von seinem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch. In Sonderfällen besteht die Möglichkeit, ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
Der Bewohner kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt und ihm die Fortsetzung des Vertrags bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist. Ein wichtiger Grund kann beispielsweise sein, dass ein schwerer Fehler in der Pflege stattgefunden hat oder das Personal schwer beleidigend aufgetreten ist. Ob ein wichtiger Grund im Sinne des Gesetzes vorliegt, ist stets im Einzelfall zu prüfen.
Die Kündigung aus wichtigem Grund ist schriftlich zu erklären und zu begründen. Um den Zugang beweisen zu können, wird das Kündigungsschreiben möglichst als Einschreiben mit Rückschein verschickt.
Ziehen Sie in eine Pflegeeinrichtung und stellen Sie in den ersten zwei Wochen nach Einzug fest, dass Ihnen die Einrichtung doch nicht zusagt, können Sie den Vertrag während dieser »Probezeit« ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird Ihnen zunächst kein Vertrag ausgehändigt, beginnt die zweiwöchige Frist erst mit dem Tag, an dem Sie den Vertrag erhalten haben. Wer vor Vertragsschluss vom Pflegeheim betreibenden Unternehmen keine Informationen zum Leistungsumfang ausgehändigt bekommen hat (so genannte vorvertragliche Informationen), kann ebenfalls ohne Frist kündigen.
Auch bei einer Erhöhung der Heimkosten besteht ein Sonderkündigungsrecht. Hier ist die Kündigung zu dem Zeitpunkt möglich, zu dem das Pflegeunternehmen die Erhöhung des Entgelts verlangt.
Pflegevertrag kündigen bei Todesfall?
Was Angehörige mit dem Pflegeheim zu regeln haben, wenn ihre pflegebedürftigen Verwandten gestorben sind, wird in einem eigenen Beitrag beschrieben./ps
Autor:Kristin Hätterich aus Mannheim |
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