1500,00 € nicht verfallen lassen!
Pflegekasse zahlt Haushaltshilfe
Besteht ein Pflegegrad haben Pflegebedürftige einen Anspruch in Höhe von 1500 Euro pro Jahr durch die Pflegekasse. Wird der Entlastungsbetrag nicht genutzt so verfällt dieser am 30.06. des Folgejahres. Nutzen Sie den Entlastungsbetrag um den familiären Alltag zu erleichtern. Verschiedenste Aufgaben können im Haushalt des Pflegebedürftigen übernommen werden. Angehörige gewinnen hierdurch wertvolle Zeit und Energie, um sich ganz Ihren Lieben zu widmen. Ihre Haushaltshilfe unterstützt Sie dabei, Ihr Zuhause zu einem ordentlichen, funktionierenden sowie angenehmen Ort werden zu lassen.
So kann eine Haushaltshilfe zum Beispiel folgende Aufgaben übernehmen: Waschen & Bügeln, Kochen, Staubsaugen, Putzen, Fenster putzen.
Hilfedienst Rhein-Pfalz
Bahnhofstr. 37
67105 Schifferstadt
Tel: 06235-446 285-0
Internet: https://www.hilfedienst.com
Autor:Steffen Hoock aus Ludwigshafen |
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