Rente. Von Mitte Januar bis Ende Februar verschickt die Rentenversicherung an ihre Rentnerinnen und Rentner die Rentenbezugsmitteilungen. Diese bekommt man automatisch am Jahresanfang, wenn sie bereits einmal beantragt wurde. Darin sind alle Beträge bescheinigt, die für die Steuererklärung benötigt werden.
Daten gehen gleichzeitig an Finanzamt
Gleichzeitig übermittelt die Rentenversicherung die Daten auch an das Finanzamt. Für die Rentnerinnen und Rentner bedeutet das: Ihre Steuererklärung wird einfacher, denn sie müssen die Werte nicht mehr zwingend in die Vordrucke «Anlage R» und «Anlage Vorsorgeaufwand» eintragen. Über ihre Rentenbezugsmitteilung wissen sie aber, was dem Finanzamt gemeldet wurde. Wer die Anlagen zur Steuererklärung trotzdem ausfüllen möchte, erhält mit der Rentenbezugsmitteilung auch Hinweise, in welcher Zeilen der Steuervordrucke die Werte eingetragen werden können.
Erste Rentenbezugsmitteilung online anfordern
Wer zum ersten Mal eine Rentenbezugsmitteilung braucht, kann diese ganz einfach online anfordern unter: www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung. Dazu braucht man nur die Versicherungsnummer. Zugeschickt wird sie per Post.
Nicht jeder Rentner muss Steuern zahlen
Viele Rentner müssen keine Steuern zahlen. Wer beispielsweise 2019 erstmals eine Rente bekommen hat, muss erst Steuern zahlen, wenn die Bruttorente höher als rund 13 750 Euro jährlich ist (bei Verheirateten sind es 27 500 Euro) oder wenn zusätzlich zur Rente noch andere Einkünfte, wie Zins- oder Mieteinnahmen, erzielt werden. Diese Beträge werden jährlich angepasst. Auskünfte zu steuerlichen Fragen dürfen nur die Finanzämter, Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater geben.
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.derk/ps
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