Rückrufe verschiedener Hersteller: Metallstücke in Spinatprodukten
Verbraucherschutz. Deutschlandweit und auch in einigen EU-Ländern rufen verschiedene Hersteller spinathaltige Produkte zurück, meldet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Grund: Der Spinatanteil ist möglicherweise mit Metallteilchen verunreinigt. Beim Verzehr der Produkte besteht Verletzungsgefahr. Betroffen sind Bio- und konventionelle Produkte.
Das Wichtigste in Kürze:
- Seit dem 26. Mai 2023 rufen verschiedene Hersteller und Handelsunternehmen deutschlandweit spinathaltige Produkte wie Aufstriche, Bratlinge, Maultaschen, Tofu aus Bio- und konventioneller Erzeugung zurück.
- Grund für die Rückrufe: der Spinatanteil in den Produkten enthält möglicherweise kleine Metallteile.
- Verbraucher:innen, die die entsprechenden Lebensmittel mit den angegebenen Mindesthaltbarkeitsdaten erworben haben, sollten diese nicht verzehren. Eine Verletzungsgefahr ist nicht auszuschließen.
- Die Produkte können in die Geschäfte zurück gebracht werden. Der Kaufpreis wird erstattet.
- Welche Produkte sind vom Rückruf betroffen?
Folgende Produkte werden bislang zurückgerufen (Stand 12. Juni 2023):26.05.2023: Taifun-Tofu GmbH Tofu Spinacia 200 g
Mindesthaltbarkeitdatum: 18.05.2023, 25.05.2023, 02.06.20223, 09.06.2023, 15.06.2023, 22.06.2023
05.06.2023: SoFine Spinat Schnitzel, 200 g
Mindesthaltbarkeitdatum: 29.05.23 bis 10.07.23
05.06.2023: dennree Gemüsebratlinge Spinat, 160 g
Mindesthaltbarkeitdatum: 03.04.23 bis 26.06.23
07.06.2023: Bürger Bio-Maultaschen 300 g
Mindesthaltbarkeitdatum: 29.03.23 bis 03.07.23
07.06.2023: Bürger Bio-Gemüsemaultaschen 300 g
Mindesthaltbarkeitdatum: 29.03.23 bis 03.07.23
07.06.2023: Aldi Gut Bio-Schwäbische Maultaschen 300 g
Mindesthaltbarkeitdatum: 29.03.23 bis 03.07.23
07.06.2023: Aldi Gut Bio-Gemüsemaultaschen 300 g
Mindesthaltbarkeitdatum: 29.03.23 bis 03.07.23
07.06.2023: Alnatura Brotaufstrich Spinat-Walnuss
Mindesthaltbarkeitdatum: 28.02.24; 28.04.24; 28.05.24
08.06.2023: Tartex Markt Gemüse Spinat Pinienkerne Brotaufstrich 135 g
Mindesthaltbarkeitdatum: 03.02.2024 bis 23.06.2024
08.06.2023: Allos Hof-Gemüse Sabines Spinat Pinienkerne Brotaufstrich 135 g
Mindesthaltbarkeitdatum: 03.02.2024 bis 23.06.2024
Die Produkte enthalten nach Angaben von Herstellern möglicherweise Metallstücke mit einer Größe von einem Millimeter bis zu 3 Zentimetern, die vermutlich durch den Spinatanteil in das Produkt gelangt sind. Haben Sie eines der betroffenen Produkte gekauft, sollten Sie es keinesfalls verzehren. Eine Verletzungsgefahr lässt sich nicht ausschließen.
Kann ich die Produkte im Handel zurückgeben?
Sie können das Produkt im jeweiligen Geschäft abgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet. Dies ist in der Regel auch ohne Vorlage des Kassenbons möglich. Welche Rechte Sie bei einem Lebensmittelrückruf haben, lesen Sie im verlinkten Artikel.
Wie sind die Metallfremdkörper in die Produkte gelangt?
Es ist nicht bekannt, wie genau die Metallteile in die Produkte gelangt sind. Aus den Rückrufen und Pressemeldungen der Hersteller geht hervor, dass die Metallfremdkörper über den Rohstoff Spinat eingebracht wurden. Unklar ist jedoch die Ursache für die Metallteilchen im Spinat.
Bisher gibt es auch keine Informationen dazu, von wo der verunreinigte Spinat an die Hersteller geliefert wurde und ob es sich in allen Fällen um denselben Erzeuger und/oder Verarbeiter handelt.
Kann ich spinathaltige Produkte, die nicht vom Rückruf betroffen sind, ohne Bedenken verzehren?
Es liegen den Verbraucherzentralen bislang keine gesicherten Informationen darüber vor, ob sämtliche Hersteller informiert und die Auslieferung aller Produkte, die möglicherweise betroffen sind, und die Belieferung mit verunreinigtem Spinat gestoppt wurde.
Zum jetzigen Zeitpunkt können die Verbraucherzentralen aufgrund fehlender Informationen nicht ausschließen, dass weitere spinathaltige Produkte betroffen sein könnten. Was Sie tun können, wenn Sie ein möglicherweise schadhaftes Produkt bereits verzehrt haben, hören Sie im verlinkten Podcast.
Die Meinung der Verbraucherzentralen
Seit 2015 steigt die Zahl der offiziellen Rückrufe in Deutschland. Sie müssen schneller und umfassender erfolgen, um Verbraucher:innen vor möglichen Gesundheitsgefahren zu schützen. Bei den betroffenen Produkten handelt es sich teilweise um Produkte, deren Mindesthaltbarkeitsdatum bereits im März überschritten war und die vermutlich bereits verzehrt wurden.
Eine konsequente Strategie für Rückrufe und Verbraucherinformation ist dringend nötig. Rückrufe und die Informationen dazu müssen zuverlässig sowie leicht verständlich sein und Verbraucher:innen auch erreichen. Das fordert auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Offizielle Lebensmittelrückrufe finden Sie auf der Seite des zuständigen Bundesamts: www.lebensmittelwarnung.de.
Die Pressemitteilungen der einzelnen Hersteller auf einen Blick:
➨ ALLOS: Produktrückruf: Allos Hof-Gemüse Spinat Pinienkerne 135 g
➨ Alnatura: Produktrückruf: Alnatura Brotaufstrich Spinat-Walnuss
➨ Dennree: Produktrückruf Gemüsebratlinge Spinat, 160 g
➨ SoFine Foods: Produktrückruf SoFine Spinat Schnitzel, 200 g
➨ Taifun-Tofu GmbH: Produktrückruf Tofu Spinacia
/red
Autor:Kristin Hätterich aus Mannheim |
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