Info zum ehrenamtlichen Richteramt:
Schöffinnen und Schöffen gesucht!
In diesem Jahr werden bundesweit Schöffinnen und Schöffen neu gewählt. Im Vorfeld informieren die Volkshochschulen in ganz Rheinland-Pfalz mit zwei zentralen online-Veranstaltungen gebührenfrei über die Tätigkeit der ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richter.
Aktuell bereiten sich die Gemeindeverwaltungen und Jugendämter in Rheinland-Pfalz auf die Schöffenwahl für die Amtszeit 2024-28 vor. Bürgerinnen und Bürger von 25 bis 69 Jahren können sich bei der Verwaltung ihrer Wohngemeinde für das allgemeine Schöffenamt bewerben. Sie können sich außerdem beim zuständigen Jugendamt als Jugendschöffin oder -schöffe (ggf. beim Landkreis) bewerben. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.
Das Schöffenamt ist ein wichtiges Element der Dritten Staatsgewalt. Das Grundgesetz öffnet jedem deutschen Staatsangehörigen in gleicher Weise den Zugang zu den öffentlichen (Ehren)Ämtern - nach Eignung, Leistung und Befähigung.
Welche Bedingungen Bewerber und Bewerberinnen für das Amt mitbringen müssen, welche Einflussmöglichkeiten sie im Gericht haben, aber auch die Belastungen des Amtes (z.B. bei der Vereinbarung mit dem Arbeitsplatz) erläutert in den beiden geplanten online-Seminaren ein ausgewiesener Kenner des Amtes:
Hasso Lieber, ehemaliger Richter und Staatssekretär für Justiz, ist Autor mehrerer Bücher über das Schöffenamt. Er ist Gründer und Generalsekretär des Europäischen Netzwerkes der Organisationen ehrenamtlicher Laienrichter und geschäftsführender Gesellschafter einer gemeinnützigen GmbH zur Förderung des richterlichen Ehrenamtes (PariJus).
Die gebührenfreien online-Seminare finden am Dienstag, 14. März, von 19-21 Uhr und am Freitag, 17. März, von 15-17 Uhr statt. Die Anmeldung erfolgt über www.vhs-rpk.de oder per E-Mail an kvhs-geschaeftsstelle@vhs-rpk.de (Kursnummern H102001Z01 und H102001Z02). Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich.
Autor:Dr. Juliane Kerzel-Kohn aus Ludwigshafen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.