Aktuelle Entwicklungen und neue Regeln für Reisende
So sieht der Oktober aus
Coronavirus. Immer wieder gibt es neue Regeln und Veränderungen im Umgang mit der Corona-Pandemie. Die ARAG Experten informieren über die wichtigsten Änderungen im Oktober:
Weltweite Reisewarnung aufgehoben
Ab Freitag, 2. Oktober, gelten wieder länderspezifische Reise- und Sicherheitshinweise, denn die Corona-Reisewarnung für alle Länder außerhalb Europas ist aufgehoben. Trotzdem warnt das Auswärtige Amt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in eine Vielzahl von Ländern. Eine aktuelle Liste von Ländern, die als Risikogebiete gelten, findet sich auf der Homepage des Robert Koch-Institutes (www.rki.de). Die Einstufung als Risikogebiet zieht automatisch eine Reisewarnung nach sich. Weitere Reisewarnungen können nach Auskunft der ARAG Experten jederzeit ausgesprochen werden, sobald ein Land oder eine Region die Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen überschreitet.
Neue Regeln für Reiserückkehrer
Ab Donnerstag, 15. Oktober, wenn die ersten Bundesländer ihre Herbstferien beenden, sollen für Reiserückkehrer neue Bestimmungen gelten. Die entsprechende Verordnung muss noch verabschiedet werden. Dann müssen Reiserückkehrer aus Risikogebieten voraussichtlich für mindestens fünf Tage in Quarantäne. Erst dann darf ein Corona-Test gemacht werden. Zur Monatsmitte soll auch ein Onlineportal die digitale Reiseanmeldung ermöglichen und die analogen Aussteigekarten ersetzen, die Passagiere im Flugzeug ausfüllen mussten. Nach Eintrag ins Online-Register bekommen Reiserückkehrer eine Bestätigung, die sie in ausgedruckter oder digitaler Form bei Grenz- oder anderen Kontrollen vorzeigen müssen.
Schonfrist nur bei Zahlungsunfähigkeit vorbei
Wurde ein Unternehmen Corona-bedingt zahlungsunfähig und konnte Löhne, Lieferanten oder Mieten nicht mehr zahlen, galt bislang eine Schonfrist bei der Insolvenzantragspflicht. Ab 1. Oktober ist es damit laut Auskunft der ARAG Experten in Teilen vorbei. Akut zahlungsunfähige Betriebe sind ab sofort wieder verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Für Unternehmen, die infolge der Covid-19-Pandemie überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind, wird die Aussetzung der Antragspflicht hingegen bis Ende des Jahres verlängert.
Schnellere Restschuldbefreiung bei Privatinsolvenz
Schon nach spätestens drei Jahren sollen überschuldete Verbraucher, Selbstständige und Unternehmen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang haben und der Insolvenz entkommen, so ein Gesetzesvorhaben der Bundesregierung. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Danach soll keine Erfüllung einer so genannten Mindestbefriedigungsquote der Gläubiger mehr erforderlich sein, das heißt, Schuldner müssen ihre Verbindlichkeiten nicht mehr in einer bestimmten Höhe tilgen. Die kürzere Verfahrensdauer soll nach Angaben der Bundesregierung für alle Verfahren gelten, die ab dem 1. Oktober beantragt werden. Für Verbraucher gilt diese Regelung zunächst bis Ende Juni 2025. Nach wie vor haben Schuldner aber gewisse Pflichten, um eine Befreiung zu erlangen. Sie müssen zum Beispiel einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich um eine solche bemühen.
Zweiter Teil vom Kinderbonus wird ausgezahlt
Im Oktober wird der zweite Teil des Kinderbonus ausgezahlt. Familien mit geringem und mittlerem Einkommen bekommen dann für jedes kindergeldberechtigte Kind 100 Euro Kinderbonus. Die erste Rate von 200 Euro wurde bereits im September ausgezahlt. Beantragt werden muss der Kindergeldbonus nicht, sondern die Auszahlung erfolgt automatisch. Mit anderen Sozialleistungen wird der Corona-Kinderbonus zwar nicht verrechnet, wohl aber mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag. ps
Weitere Informationen:
Weitere Informationen finden Interessierte unter www.arag.de
Autor:Jessica Bader aus Mannheim |
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