Sperrung von Zahlungskarten: Sperrung per App oder Fax möglich
Sicherheit. Wer nur eingeschränkt sprechen oder hören kann, ist im Alltag oftmals benachteiligt. Vermeintlich einfache Dinge, wie zum Beispiel ein Telefonat, sind schwer möglich. Gerade bei Verlust oder Diebstahl von Zahlungskarten ist eine sofortige Reaktion wichtig, um finanzielle Schäden zu vermeiden. Wie können Sprach- und Hörgeschädigte einen Kartenverlust schnell und zuverlässig melden?
Ein besonderer Service bietet Hilfe: girocards und Kreditkarten können auch per Faxformular gesperrt werden. Die Faxnummer lautet ebenso wie der telefonische Sperr-Notruf 116 116. Der Service des Sperr-Notrufs ist kostenlos. Auch der Anruf bei der 116 116 aus dem deutschen Festnetz ist gebührenfrei. Aus dem Mobilnetz und aus dem Ausland können Gebühren anfallen. Sollte der Sperr-Notruf in seltenen Fällen aus dem Ausland nicht erreicht werden können, gibt es alternativ die Rufnummer 049 (0) 30 40504050.
Entsprechende Vorlagen sind auf www.kartensicherheit.de unter dem Menüpunkt „Kartensperrung“ kostenfrei erhältlich. Alternativ steht die Sperr-App 116 116 zur Verfügung: Hier können die Daten der Zahlungskarten sicher gespeichert und girocards direkt aus der App gesperrt werden, sofern das teilnehmende Institut Zugang durch diese Applikation gewährt.
Viele Banken und Sparkassen bieten auch die Möglichkeit einer Kartensperrung über das Online-Banking.red
Autor:Karin Hoffmann aus Ludwigshafen |
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