Teurer Telefon-Trick: Handy-Abzocke mit 0137-Nummern
Handy-Abzocke. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor Anrufen, die nach kurzem Klingeln auf dem Handy-Display zum Rückruf auffordern. Ab dem 1. Dezember 2022 gibt es hierzu eine wichtige Neuerung zu Sonderrufnummern, die Verbraucher:innen schützt.
Das Wichtigste in Kürze:
Betrüger:innen klingeln kurz an und legen dann sofort wieder auf. Das soll Sie dazu bewegen, einen Rückruf zu tätigen.
Ab 1. Dezember 2022 ist Schluss: Alle Anrufe, bei denen diese Rufnummern übermittelt oder angezeigt werden, müssen vom Anbieter abgebrochen werden.
Trotzdem gilt: Bei unbekannten Nummern sollten Sie gar nicht zurückrufen.
So funktioniert der Abzockversuch
Neben den betrügerischen Telefontricks mit 0900er-Nummern oder Ping-Anrufen grassiert eine weitere Masche, um ahnungslosen Handy-Nutzern das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Die Anrufer:innen lassen das Handy kurz klingeln und legen sofort wieder auf. Die Rufnummer wird aber als “nicht gespeichert“ in der Anrufliste angezeigt. Wer neugierig ist und wissen möchte, wer angerufen hat, sollte einem spontanen Rückrufreflex aber besser widerstehen. Denn bei der angezeigten Rufnummer handelt es sich oft um eine Nummer mit der Kennung 0137-7 bzw. +49 1377. Handy-Nutzer werden beim Rückruf zur Kasse gebeten, auch wenn keine Ansage, sondern nur ein Knacken oder Rauschen in der Leitung zu hören ist.
Mit folgenden Tipps schützen Sie sich vor dem Telefon-Abzock-Trick:
Die Rufnummer frühzeitig erkennen:
Bei 0137- Rufnummern für Massenverkehrsdienste handelt es sich eigentlich um so genannte Televoting-Nummern, die hauptsächlich von TV-Sendern für Gewinnspiele oder Zuschauerabstimmungen verwendet werden. Die Nummern werden von Netzbetreibern an telefonische Serviceanbieter vermietet und von Abzocker:innen zweckentfremdet, um einen schnellen Euro zu machen. Die 0137-Rufnummer wird häufig dadurch getarnt, dass statt der 0 die deutsche Auslandskennzahl 49 vorangestellt wird. Die Rückrufnummer lautet dann zum Beispiel +49 1377799 usw. - Achten Sie genau darauf welche Vorwahl die Nummer hat.
Kosten vermeiden:
Bisher kostet ein kurzer Rückruf vom Handy je nach Netz schon mehr als 50 Cent, teilweise sogar 2,- Euro. Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes liegen die Kosten ab dem 1. April 2022 zwar deutlich niedriger, es fallen aber dennoch 14 Cent pro Minute oder bis zu 1,- Euro pro Anruf an. Rufen Sie eine Nummer mit dieser Vorwahl nur an, wenn Sie sich der Kosten bewusst sind.
Betrügerische Dienstleister:innen melden:
Wenn Sie zum Rückruf unbekannter Rufnummern aufgefordert werden, sollten Sie nicht reagieren. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät in einem solchen Fall dazu, die Bundesnetzagentur zu informieren. Gegenüber der Bundesnetzagentur besteht mit Änderung des Telekommunikationsgesetzes ein Auskunftsanspruch. Danach haben Sie bei Vorliegen eines berechtigten Interesses einen unentgeltlichen Anspruch auf Auskunft über den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen, der über eine solche Rufnummer Dienstleistungen anbietet – oder an wen die Rufnummer übertragen wurde.
Zahlungen widersprechen:
Falls Sie auf den Trick hereingefallen sind und die Zahlung der Rückruf-Kosten verweigern wollen, müssen sie sich schriftlich gegen den entsprechenden Rechnungsposten wehren, der in der nächsten Telefonrechnung auftaucht. In dem Schreiben an das Telekommunikationsunternehmen, das den Betrag einfordert, sollten Sie detailliert darstellen, auf welche Weise die Kosten entstanden sind. Darüber hinaus sollten Sie das Unternehmen auffordern, die fällige Summe nicht einzutreiben.
Ab dem 1. Dezember 2022: Hochpreisige Sonderrufnummern werden gesperrt
Ab dem 1. Dezember 2022 gibt es eine Änderung, die Verbraucher:innen effektiver vor Abzocke und Kostenfallen schützen soll. Alle Anbieter, die an einer Telefonverbindung im deutschen Raum beteiligt sind, müssen spätestens ab Anfang Dezember Anrufe abbrechen, bei denen bestimmte Rufnummernarten als Absender-Rufnummer angezeigt werden - vor allem hochpreisige Sonderrufnummern wie (0)900 und (0)137.
Solche Anrufe werden also zukünftig gar nicht mehr vermittelt. Sie müssen von den Anbietern, die die Verbindung herstellen, abgebrochen werden. Die Verbraucherzentralen erhoffen sich dadurch zumindest eine Eindämmung dieser Lockanrufe. Abzockfallen gibt es mittlerweile zwar in jedem Bereich, aber gerade beim Telefonmarketing ändern sich immer wieder die Methoden. Prüfen Sie daher immer die Nummer, die Sie anrufen sollen, bevor Sie auf "Anrufe in Abwesenheit" reagieren.
Änderungen im Telekommunikationsgesetz 2021
- Am 1. Dezember 2021 ist die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft getreten. Mit ihr verbessern sich die Rechte für Kund:innen im Bereich Telekommunikation. Dazu gehören:
- Kürzere Kündigungsfristen bei automatischen Vertragsverlängerungen,
- ein Minderungs- und Kündigungsrecht bei zu geringer Bandbreite,
- Entschädigungen in verschiedenen Fällen und
- mehr Transparenz./ps
Autor:Kristin Hätterich aus Mannheim |
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