Ukraine-Flüchtlinge häufig über Policen der Helfenden mitversichert
Rheinland-Pfalz. Wer Geflüchtete aus der Ukraine bei sich zuhause aufnimmt, erhält von seiner Versicherung häufig kostenlos einen erweiterten Versicherungsschutz. „Einige Gesellschaften passen den Versicherungsschutz automatisch an“, so Anna Follmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Um sicher zu gehen, sollten Helfende jedoch unbedingt bei ihrer Versicherung nachfragen und sich den erweiterten Versicherungsschutz schriftlich bestätigen lassen.“
Die Verbraucherzentrale empfiehlt folgende Policen genauer unter die Lupe zu nehmen:
Bei der Privathaftpflichtversicherung kann der vereinbarte Versicherungsumfang auf die aufgenommenen Geflüchteten ausgedehnt werden. In einigen Kommunen ist es auch möglich, eine Sammelversicherung abzuschließen. Dabei zahlt die Gemeinde einen Pauschalbetrag für alle aufgenommenen Menschen an den kooperierenden Versicherer.
Im Rahmen der Tierhalterhaftpflichtversicherung können mitgebrachte Haustiere mitversichert werden.
Viele Rechtsschutzversicherer unterstützen ukrainische Bürger sowie Helfende mit einer kostenlosen Erstberatung.
Über die Hausrat- und Glasversicherung können typische Alltags- und Hausratgegenstände der Geflüchteten als fremdes Eigentum in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
Die Wohngebäudeversicherung kann häufig entsprechend erweitert werden, wenn Geflüchtete in die eigene Wohnung aufgenommen werden.
Bei leerstehenden und bisher nicht versicherten Objekten, die zur Unterbringung von Geflüchteten umgewidmet werden, schätzt die Versicherung jedoch das Brandschutzrisiko individuell ein. Dies kann zu einer Beitragserhöhung führen. Die genaue Höhe sollte man vor der Unterbringung abklären und bei der Kommune nachfragen, ob diese übernommen werden.
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt: In Anbetracht der Notlage der Flüchtenden aus der Ukraine übernehmen laut Gesamtverband der Versicherungswirtschaft die deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer bis zum 31. Mai Schäden, die durch einen unversicherten ukrainischen Pkw in Deutschland verursacht werden. Geschädigte sind nach einem Unfall im Rahmen der geltenden Mindestdeckungssumme geschützt. Diese liegt für Personenschäden bei 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden bei 1,22 Millionen Euro und für Vermögensschäden bei 50.000 Euro. Die Regulierung übernimmt das Deutsche Büro Grüne Karte. jg/ps
Weitere Informationen:
Fragen rund um den Versicherungsschutz für Geflüchtete beantworten Experten montags 10 bis 13 Uhr und mittwochs 14 bis 17 Uhr unter 06131 28 48 122.
Infos auch auf: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/fluechtlingshilfe
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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