Geänderte Vorschrift soll überprüft werden
Umfrage zu digitalen Ratssitzungen

Eine Teilnahme an der Befragung ist auch erwünscht, wenn in der eigenen Kommune von der Möglichkeit digitaler Ratssitzungen kein Gebrauch gemacht wurde | Foto: athree23/Pixabay
  • Eine Teilnahme an der Befragung ist auch erwünscht, wenn in der eigenen Kommune von der Möglichkeit digitaler Ratssitzungen kein Gebrauch gemacht wurde
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Pfalz. Mit dem Sechsten Landesgesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 3. Juni 2020 in der Fassung vom 17. Dezember 2020 hat der Landesgesetzgeber anlässlich der Corona-Pandemie mit Paragraf 35 Absatz 3 GemO die Möglichkeit geschaffen, bei Naturkatastrophen oder in anderen außergewöhnlichen Notsituationen Beschlüsse der kommunalen Gremien in schriftlichen oder elektronischen Umlaufverfahren oder mittels Video- oder Telefonkonferenz zu fassen. Diese Vorschrift ist bis zum 31. Dezember 2021 mit wissenschaftlicher Unterstützung zu evaluieren. Hierzu läuft bis Freitag, 10. September, eine Umfrage.

Das Ministerium des Innern und für Sport (MdI) hat mit wissenschaftlicher Begleitung des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung (FÖV) in Speyer und in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden drei Fragebögen entwickelt, die sich an die Gremienvorsitzenden, die Gremienmitglieder sowie die Öffentlichkeit richten. Eine Teilnahme an der Befragung ist auch erwünscht, wenn in der eigenen Kommune von der Möglichkeit digitaler Ratssitzungen kein Gebrauch gemacht wurde. ps

Weitere Informationen:

Hier der Link, der zu dem Fragebogen führt, der sich an die Öffentlichkeit in Rheinland-Pfalz, also die Einwohner einer Kommune, richtet: www.foev-speyer.de/Ratssitzungen

Autor:

Jessica Bader aus Mannheim

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