Fahrgemeinschaften
Vereinbarungen sind rechtlich bindend
Mobilität. Wer kein eigenes Fahrzeug hat, nicht gerne mit Bus oder Bahn unterwegs ist, Tanken gerade zu unerfreulich findet oder einfach Lust auf Kontakt zu anderen Menschen hat, kann sich bei einem Mitfahrdienst eine Mitfahrgelegenheit buchen. Dabei ist die Zahl gewerblicher und privater Anbieter durchaus hoch, man hat also die Qual der Wahl. Welche Anbieter es gibt und worauf man als Mitfahrer achten sollte, erläutern die ARAG Experten.
Ob beruflich oder privat, es ist eine Win-Win-Situation, bei der alle Beteiligten profitieren und auch noch das Klima geschont wird: Bei Fahrgemeinschaften teilt sich der Fahrer das Benzingeld mit Mitfahrern, die ihrerseits günstiger und manchmal sogar schneller von A nach B kommen. Trotzdem werden Online-Mitfahrzentralen in Deutschland von nur zwei Prozent der Menschen genutzt. Zum Vergleich: In Estland nutzen über 20 Prozent der Menschen zwischen 16 und 74 Jahren private Mitfahrgelegenheiten, in Frankreich oder Irland greifen immerhin zwölf Prozent auf private Fahrdienste zurück.
Schließen sich mehrere Personen zusammen, um sich die Kosten einer Autofahrt zu teilen, entsteht dadurch rein rechtlich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die Absprache zwischen Fahrer und Mitfahrer verlässt den reinen Gefälligkeitsbereich und es werden sowohl Rechte als auch Pflichten begründet. Kann ein vereinbarter Abholtermin zum Beispiel nicht eingehalten werden, so muss der Fahrer die Mitfahrer von seiner Verspätung rechtzeitig unterrichten, damit diese sich um Alternativen kümmern können. Wird ein Termin aus Gleichgültigkeit nicht eingehalten, können sogar Schadensersatzansprüche entstehen, zum Beispiel in Form der Erstattung von Taxikosten. Um Unmut oder Missverständnisse zu vermeiden, raten die ARAG Experten allen Teilnehmern einer Fahrgemeinschaft, die getroffenen Abmachungen schriftlich zu fixieren und durch Unterschrift zu bestätigen. Wer seinen Fahrdienst über eine App gebucht hat, kann Fehlverhalten des Fahrers oder Mitfahrers auch online melden. Im schlimmsten Fall muss der Gemeldete mit einer Sperre rechnen.ps
Autor:Jessica Bader aus Mannheim |
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