Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt geben Tipps
Vorsicht bei Notdiensten

Schlüsseldienst öffnet Türen in wenigen Minuten - auch der Notdienst darf nicht jeden Betrag dafür verlangen | Foto: Schlüsseldienst/pixabay.com
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  • Schlüsseldienst öffnet Türen in wenigen Minuten - auch der Notdienst darf nicht jeden Betrag dafür verlangen
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Pfalz. Wenn man sich selbst aus der Wohnung ausgesperrt hat, die Toilette verstopft ist oder man ein Wespennest im Rolladenkasten entdeckt, passiert das natürlich gerne zur unpassendsten Uhrzeit. Gefragt ist dann schnelle Hilfe: vom Notdienst. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben Tipps zum Schutz vor unseriösen Notdiensten.
Denn bei der Auswahl des Notdienstes ist Vorsicht geboten, sonst laufen Verbraucherinnen und Verbraucher Gefahr, abgezockt zu werden. Unseriöse Anbieter nutzen die Notsituation und schlagen beim Preis ordentlich drauf, warnen Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt.
Sarah P. entdeckt ein Wespennest im Fensterkasten. Da sie und ihr Freund panische Angst vor Wespen haben, suchen sie im Internet nach Hilfe und rufen bei einem der ersten Suchvorschläge an. Die Internetseite des Schädlingsjägers sieht auf den ersten Blick gut aus und wirbt mit günstigen Preisen, geschultem Personal, umweltschonenden Maßnahmen und Kundenzufriedenheit. Über eine kostenfreie 0800er Rufnummer vereinbaren sie für den nächsten Tag einen Termin.
Der Schädlingsbekämpfer kommt ohne besondere Schutzkleidung und hat keine Arbeitsutensilien dabei. Spachtel zum Abkratzen der Nester, Leiter, Lappen und Entsorgungstüte muss die Kundin bereitstellen. Er sprüht die Wespen mit einem mitgebrachten Spray ein und sammelt die dadurch sofort getöteten Wespen auf. Nach nur 30 Minuten stellt er eine Rechnung über 700 Euro und verlangt Bar- oder Kartenzahlung.
„Obwohl Wespen unter Artenschutz stehen und nur in Ausnahmefällen getötet werden dürfen, ignorieren manche Anbieter die Gesetze, entfernen die Nester unfachmännisch und verlangen dafür noch horrende Preise“, so Jennifer Vanessa Kaiser von der Verbraucherzentrale. „Solche Wucher-Preise sind sittenwidrig und sollten auf jeden Fall bei der Polizei angezeigt werden.“
Ähnlich erging es Familie R., die wegen einer zugefallenen Tür auf einen Schlüsseldienst zurückgreifen musste. Im Internet wurde sie auf einen angeblich ortsansässigen Schlüsseldienst aufmerksam. Laut Impressum befindet sich der Sitz der Firma aber keineswegs in ihrer Nähe, sondern in Nordrhein-Westfalen. Unter der angegebenen Mobilfunkrufnummer wurde zugesichert, dass sofort jemand käme. Der herbeigeeilte Monteur öffnete die Tür in weniger als zwei Minuten und verlangte stolze 302,14 Euro per EC-Zahlung.
„Immer wieder versuchen unseriöse Notdienste, die in Hektik geratenen Menschen eiskalt abzuzocken“, so Kaiser. „Vor allem an Wochenenden und Feiertagen verlangen solche Anbieter oft Tausende Euro von ihren gestressten Kunden.“ Diese Aufregung kann man sich ersparen, indem man sich präventiv nach ortsansässigen Firmen umschaut und diese für den Ernstfall griffbereit auflistet. Auf keinen Fall sollte vorschnell ein Anbieter aus dem Internet gewählt werden. Vorsicht ist auch bei 0800er Rufnummern geboten.
Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben Tipps, um im Notfall nicht an einen unseriösen Notdienst zu geraten:
• Absichern gegen Aussperren
Ein Zweitschlüssel bei Freunden oder vertrauenswürdigen Nachbarn schafft Sicherheit. Im besten Fall wohnen die Hüter des Schlüssels in der Nähe und sind häufig zu Hause.
• Seriösen Notdienst suchen
Für den Fall der Fälle nützt die vorsorgliche Recherche nach einem seriösen Anbieter am Wohnort. Bietet er Dienstleistungen auch außerhalb der Geschäftszeiten zu transparenten Preisen an, sollte die Nummer notiert werden. Im Handy gespeichert, als Notiz im Portemonnaie und unter der Fußmatte vor der Tür ist die Rufnummer im Ernstfall immer griffbereit.
• Kosten am Telefon klären
Ein lokaler Notdienst hat kürzere Anfahrtszeiten als ein überregionales Unternehmen. Deshalb ist gleich beim ersten Anruf die Frage entscheidend, woher der Monteur kommt. Wer einen Notdienst unter der örtlichen Vorwahl erreicht, zahlt nur für die An- und Abfahrt innerhalb der Ortsgrenzen. Wird dann doch eine längere Anfahrt berechnet, können darüberhinausgehende Beträge von der Rechnung gestrichen werden. Die beste Lösung ist ein verbindlicher Komplettpreis für alle Arbeiten, der auch Anfahrtskosten und eventuelle Zuschläge enthält.
• Auftrag nur unterschreiben, wenn alles verstanden wurde

• Eine Rechnung verlangen
Eine rechtskonforme Rechnung enthält die Firmenangabe, die Steuer- und die Rechnungsnummer. Die Rechnung muss nicht sofort zu beglichen werden. Die Drohung mit der Polizei oder einem Inkassounternehmen ist haltlos.
• Nur zahlen, was vereinbart wurde
Vor der Unterschrift unter eine Rechnung ist ein kritischer Blick auf die einzelnen Posten wichtig. Prüfen Sie, ob die aufgeführten Leistungen auch ausgeführt wurden. Niemand ist gezwungen, nicht vereinbarte Positionen zu akzeptieren. Dienstleister können nur dann auf eine Barzahlung bestehen, wenn dies vorher vertraglich so vereinbart wurde. Eine Fahrt mit dem Monteur zum nächsten Geldautomaten ist nicht zu empfehlen.
• Selbstsicher und bestimmt auftreten
Rufen Sie die Polizei unter 110, wenn Sie bedroht werden. Holen Sie wenn möglich Nachbarn hinzu, die den Vorfall bezeugen und Sie bestärken können. Denn: Nötigung ist strafbar. rk/ps

Weitere Informationen unter:

Informationen findet man auch onlilne auf der Seite der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-rlp.de und er polizeilichen Kriminalprävention unter www.polizei-beratung.de.

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Schlüsseldienst öffnet Türen in wenigen Minuten - auch der Notdienst darf nicht jeden Betrag dafür verlangen | Foto: Schlüsseldienst/pixabay.com
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Autor:

Roland Kohls aus Ludwigshafen

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