Auch am Tag nach der Faschingsparty noch nicht nüchtern
Vorsicht vor Restalkohol
Fasching. Dass man sich nach dem Genuss von Alkohol auf den diversen Karnevals- oder Faschingsfeiern nicht mehr ans Steuer setzen sollte, dürfte klar sein. Experten warnen in diesem Zusammenhang allerdings auch vor den Gefahren von Restalkohol.
Denn je nachdem wie viel man am Abend getrunken hat, kann Alkohol in der zur Verfügung stehenden Ruhezeit nicht vollständig abgebaut werden. Das Risiko fataler Unfallfolgen ist massiv erhöht. Es empfiehlt sich, im Zweifel das Fahrzeug auch am Folgetag stehenzulassen.
Der Abbau von Alkohol hängt von vielen Faktoren ab, wie Körpergewicht, Körpergröße und Lebensalter. Hinzu kommt, welche Art und wie viel Alkohol am Abend zuvor konsumiert wurden. Als Fingerzeig gilt: Ungefähr 0,1 Promille wird pro Stunde abgebaut. Experten raten jedoch strikt davon ab, die verbliebene Restalkoholmenge selbst zu errechnen, denn solche Berechnungen sind keine sichere Grundlage.
Bereits bei 0,3 Promille kann es bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zu erheblichen Sanktionen kommen. Ab 0,5 Promille drohen Autofahrern und auch E-Scooter-Nutzern Fahrverbot, Punkte und Bußgeld. Als absolut fahruntüchtig gilt, wer mit mehr als 1,09 Promille unterwegs ist. Fahrerlaubnisentzug, Geldstrafe und drei Punkte in Flensburg sind die Folge. Im Falle eines Unfalls riskiert der alkoholisierte Fahrer zudem seinen Vollkasko-Versicherungsschutz.
Für Fahrradfahrer liegt die Fahruntauglichkeit bei 1,6 Promille im Blut. Es drohen eine Geldstrafe sowie zwei Punkte in Flensburg. Auch Radler müssen unter Umständen eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) absolvieren. Bei Nichtbestehen der Untersuchung kann der Führerschein entzogen werden. mid/ak
Autor:Laura Braunbach aus Neustadt/Weinstraße |
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