Freie Parklücke
Wer vordrängelt, muss Bußgeld zahlen
Straßenverkehr. An einer Parklücke hat derjenige Vorrang, der sie zuerst unmittelbar erreicht. Und „unmittelbar“ meint nicht, sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite auf gleicher Höhe der Parklücke zu befinden.
Vorrang hat man auch dann noch, wenn man zuerst an der Parklücke angekommen ist, aber zunächst daran vorbeifährt, um dann rückwärts einzuparken oder anderweitig zu rangieren. Auch das Warten auf eine Parklücke ist nach Auskunft der ARAG Experten streng geregelt: Drängelt sich ein anderer Fahrer in die Parklücke vor, während das ausparkende Auto dem Wartenden noch den Weg versperrt, verstößt er gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) und erfüllt damit einen Bußgeldtatbestand. Es kann ein Ordnungsgeld von zehn Euro fällig werden.
Wer als Autofahrer auf Nummer sicher gehen möchte und eine freie Parklücke reserviert, indem er beispielsweise seinen Beifahrer dort hinstellt, bis er die Lücke mit dem Fahrzeug erreicht, verstößt ebenfalls gegen die Straßenverkehrsordnung, da der Vorrang an einer Parklücke nur dem Fahrzeugführer selbst gewährt wird.ps
Autor:Jessica Bader aus Mannheim |
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