Wespennest entfernen zu Wucherpreisen: So wehren Sie sich gegen Abzocke
Wespennest entfernen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz meldet vermehrt Abzocke bei Entfernung von Wespennestern durch den Schädlingsbekämpfer: Notdienste fordern teils horrende Preise und setzen Kunden unter Druck, noch an der Haustür zu zahlen. Obwohl Wespen unter Schutz stehen, ignorieren manche die Gesetze und entfernen die Nester unfachmännisch.
Das Wichtigste in Kürze:
- Unseriöse Schädlingsbekämpfer verlangen viel Geld, um Wespennester zu entfernen.
- Überzogene Rechnungen sollten Sie nicht bezahlen. Braucht es keinen besonderen Aufwand, sind Preise zwischen 80 und 150 Euro üblich.
- Die Tiere stehen unter Artenschutz und dürfen nur in Ausnahmen getötet werden (zum Beispiel in der Nähe von Allergikern und Kindergärten).
- Wespen stehen unter Artenschutz. Unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel als Allergiker oder dort, wo Kinder spielen) dürfen Sie die Nester vom Fachmann entfernen lassen. Im Zweifelsfall rät Ihnen ein Profi deshalb zum Beispiel, das Küchenfenster nicht mehr zu öffnen, und die Wespen in ihrem Nest davor am Leben zu lassen. Um trotzdem lüften zu können, sollten Sie Fliegengitter an Ihren Fenstern anbringen.
Noch strenger durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt sind Hornissen, Wildbienen und einige besondere Wespenarten. Verstöße können mit hohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Es melden sich aber immer wieder Verbraucher, die von teuren und laienhaft arbeitenden Notdiensten abgezockt und noch an der Haustür unter Druck gesetzt werden. Deshalb hier einige Hinweise und Tipps:
Ohne größere Aufwände sind bis 150 Euro üblich
Fürs Umsiedeln oder Töten von Wespen sind – je nach Region und Aufwand – Preise zwischen 80 und 150 Euro (inklusive Anfahrt) üblich. Teurer wird es allenfalls, wenn beispielsweise eine Hebebühne bestellt werden muss, um ans Nest zu gelangen. Das hindert manche Anbieter nicht daran, deutlich stärker zuzulangen. Bei der Verbraucherzentrale NRW sind Fälle bekannt, in denen bis zu 700 Euro für einen halbstündigen dilettantischen Einsatz in Rechnung gestellt wurden. In Thüringen hat sich im Sommer 2018 eine Frau gemeldet, die satte 800 Euro zahlen sollte, um ein Wespennest entfernen zu lassen.
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, eine Rechnung sofort zu zahlen! Einmal gezahltes Geld erhalten Sie nur schwer wieder zurück. Denn herauszufinden, wer hinter einem unseriösen Notdienst steht, ist oft unmöglich. Adressen werden erfunden. Die Steuernummer wird auf der Rechnung mit "in Gründung" angegeben. Im Internet agieren einige Vermittler, die dann nicht selbst die Verträge mit Ihnen schließen, sondern Dienstleister aus Ihrer Gegend schicken.
Sachverständige können helfen, wenn Schäden entstanden sind
Sie können auch einen Sachverständigen für Schädlingsbekämpfung einschalten. Er begutachtet die erfolgten Arbeiten und kann bestimmen, ob vernünftig gearbeitet wurde. Da diese Dienstleistung kostenpflichtig ist, lohnt sie sich in der Regel nur, wenn Sie ein Gerichtsverfahren auf Schadensersatz anstreben. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn der Notdienst Ihr Haus beschädigt hat.
Ohne Not ist Wespennester entfernen verboten
Wespennester dürfen nur entfernt werden, wenn die Insekten eine unmittelbare Gefahr für den Menschen darstellen. Das kann bei Allergikern oder in Kindergärten der Fall sein.
So schützen Sie sich vor Abzocke bei Notdiensten:
- Wählen Sie einen Anbieter mit Festnetznummer aus Ihrer Region. Beauftragen Sie niemanden, der nur eine 0800-Nummer oder Handynummer angibt.
- Wenn Sie im Internet recherchieren, klicken Sie auf das Impressum der Seiten. Dort erfahren Sie, ob der Anbieter tatsächlich in Ihrer Nähe sitzt.
- Schauen Sie sich über Berufsverbände nach Notdiensten in Ihrer Umgebung um.
- Machen Sie sich vorher für Notfälle in Ihrer Umgebung schlau. Schreiben Sie sich die Nummern für wichtige Notdienste auf, wenn Sie die Ruhe für eine Recherche haben. Sinnvoll sind z.B. auch Schlüsseldienste, deren Nummern sie am besten im Portemonnaie mitnehmen.
- Zahlen Sie niemals sofort. Sie haben das Recht, die Rechnung überprüfen zu lassen, zum Beispiel bei Ihrer Verbraucherzentrale.
- Ein Profi stört oder tötet Wildtiere nicht unbegründet und arbeitet mit den Naturschutzbehörden zusammen.
- Imker, zugelassene Schädlingsbekämpfungsunternehmen, Kammerjäger sowie einige Umweltschutzorganisationen sind die richtigen Ansprechpartner – mit der passenden Ausrüstung und sachkundigen Erfahrung. Fach- und Berufsverbände der Schädlingsbekämpfer sowie Stadtverwaltungen oder Umweltämter helfen bei der Suche nach Fachleuten aus dem Umkreis./ps
Autor:Kristin Hätterich aus Mannheim |
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