Richtiges Verhalten bei Polizei- und Feuerwehreinsätzen
Wie reagieren bei Blaulicht?
Straßenverkehr. Am 11. Februar 2021 ist der Tag des europäischen Notrufs 112. Grund genug, daran zu erinnern, wie man sich verhalten soll, wenn plötzlich Rettungsdienste, Feuerwehr oder Polizei mit Blaulicht und Martinshorn über die Straße donnern. Denn immer wieder wissen Autofahrer nicht wohin oder bleiben in einer Art Schockstarre mitten auf der Fahrbahn stehen. Andere geraten sogar in Panik. Das oberste Gebot lautet aber: Ruhe bewahren und sich orientieren, woher die Signale kommen, in welche Richtung sie sich bewegen und wie viele Fahrzeuge im Einsatz sind. Weitere Verhaltensregeln nennen ARAG Experten.
Blinker setzen und Ausweichrichtung anzeigen
Wer den Blinker setzt, um die Ausweichrichtung anzuzeigen, gibt anderen Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit, es ihm gleichzutun beziehungsweise ihr Verhalten anzupassen. Dabei sollte man selbst natürlich auch auf andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Radfahrer achten. Zeigt eine Ampel Rotlicht, sollte man immer nach rechts ausweichen und gegebenenfalls vorsichtig die Haltelinie überfahren, wenn es der Verkehr zulässt.
Rechts ran oder Rettungsgasse
Auf einspurigen Straßen sollten Autofahrer beim Herannahen der Rettungskräfte das Tempo drosseln, nach rechts an den Fahrbahnrand ausweichen und wenn nötig anhalten. Auf mehrspurigen Straßen und Autobahnen besteht die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden – und zwar seit einer Gesetzesänderung zum 1. Januar 2017 immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen. Autos auf dem linken Fahrstreifen müssen also an den linken Fahrbahnrand fahren, die auf allen anderen Fahrstreifen möglichst weit nach rechts. Das Bilden einer Rettungsgasse ist auch dann schon Pflicht, sobald der Verkehr ins Stocken gerät. Bei Verstößen drohen ein Bußgeld von mindestens 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Für Schlaumeier, die direkt nach dem Blaulichtfahrer durch die Gasse preschen, wird es noch teurer: Hier werden mindestens 240 Euro und zwei Punkte fällig. Außerdem drohen den Verkehrssündern Fahrverbote.
Einsatzwagen haben Wegerecht
Nur Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren einem Einsatzwagen laut Straßenverkehrsordnung das Wegerecht; das heißt, andere Verkehrsteilnehmer müssen sofort freie Bahn schaffen. Das Wegerecht darf nur in Anspruch genommen werden, um beispielsweise Menschenleben zu retten, schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden oder flüchtige Personen zu verfolgen, so ARAG Experten. Auch Fußgänger und Radfahrer müssen Einsatzfahrzeuge passieren lassen. Für die Fahrer von Rettungs- und Einsatzwagen gibt es spezielle Fahrsicherheitstrainings. Dort lernen die Teilnehmer neben dem Umgang mit den meist besonderen Fahrzeugtypen auch kritische Situationen rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Wenn es trotzdem mit einem Einsatzwagen zum Crash kommt, entscheidet der Einzelfall. Es kann für den Autofahrer aber sehr teuer werden, da er ja verpflichtet ist, einem Einsatzfahrzeug sofort Platz zu machen. ps
Weitere Informationen:
Weitere Informationen gibt es unter www.arag.de
Autor:Jessica Bader aus Mannheim |
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