Angekündigtes Merkblatt zu Corona-Symptomen
Zum Start des Regelbetriebs
Rheinland-Pfalz. „Die Nase läuft, ab und an wird gehustet, das Kind wirkt jedoch ansonsten fit. Muss ich jetzt zum Kinderarzt? Muss das Kind aus Kita oder Schule heimgeschickt werden? Wie verhalte ich mich als Sorgeberechtigte und wie als Lehrkraft oder Erzieherin mit Blick auf die Corona-Pandemie richtig?“ Diese Fragen beschäftigen derzeit viele Eltern aber auch Kindertagesstätten und Schulen im Land. Deshalb haben Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler angekündigt, dass zum Start des Regelbetriebs ein Merkblatt an alle Eltern und Einrichtungen in Rheinland-Pfalz verschickt wird.
Dazu Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig: „Wir erarbeiten derzeit gemeinsam mit unseren Gesundheitsexpertinnen und -experten und dem Gesundheitsministerium ein Merkblatt, das diese Fragen aufgreift und bei Eltern wie den Einrichtungen für mehr Klarheit sorgen soll. Wir leben allerdings noch immer in einer Pandemie und deshalb gilt zum einen: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Zum anderen muss allen klar sein, dass wir alle uns an Regeln halten müssen. Und eine davon ist, auch unabhängig von der Corona-Pandemie, dass Kinder mit deutlicher Krankheitssymptomatik grundsätzlich weder in die Schule noch in die Kita gehören.“
Derzeit wird ein Konzept für die differenzierte Betrachtung der Erkältungssymptomatik im Hinblick auf eine mögliche Infektion mit SARS-CoV2 erarbeitet, welches auch mit dem Landesverband Rheinland-Pfalz des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte abgestimmt wird. Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler dazu: „Wir wollen alle, dass nach den Ferien der Regelbetrieb in Schule und Kita startet. Damit das gelingt, müssen wir uns auch alle an Regeln halten. Eine davon bleibt weiterhin ’Ich schütze dich und du schützt mich’.“
Die Gesundheitsministerin hob darüber hinaus auch mit Blick auf den Start ins neue Schul- beziehungsweise Kita-Jahr hervor, dass es besondere Regelungen für Rückkehrer aus Risikogebieten gebe: „Alle Personen, die aus Risikogebieten zurückkehren, müssen ihre Kreis- oder Stadtverwaltung kontaktieren und sich in eine vierzehntägige Quarantäne begeben. Reiserückkehrer haben die Möglichkeit, sich freiwillig und kostenlos testen zu lassen. Hierzu sollten sie sich an das zuständige Gesundheitsamt wenden. Die Quarantänepflicht kann entfallen, wenn ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache vorliegt, das bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt. Dieses darf nicht älter als 48 Stunden sein“, so Bätzing-Lichtenthäler abschließend. ps
Weitere Informationen:
Aktuelle und weitere Informationen finden Interessierte im Internet unter www.bm.rlp.de
Autor:Jessica Bader aus Mannheim |
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