Studierende in Not wegen Corona können jetzt Hilfe beantragen
Zuschuss für Studierende
Hilfe für Studenten. Ab sofort können Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in Not geraten und auf Hilfe angewiesen sind, Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bei ihrem Studenten- oder Studierendenwerk beantragen. Das teilen das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Deutschen Studentenwerk (DSW) in einer gemeinsamen Erklärung mit.
Der Zuschuss wird online beantragt unter www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de
„Die Corona-Pandemie hat in Deutschland die gesamte Gesellschaft erfasst. Ziel der Bundesregierung ist es, Härten für die Menschen in Deutschland abzufedern und so gut wie möglich durch diese schwere globale Krise durchzukommen. Dies gilt auch für Studierende", sagte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek. Ihr sei bewusst, dass viele Studierende ihre Jobs verloren haben und bei vielen auch die Unterstützung durch die Familie weggebrochen sei. "Deshalb habe ich von Beginn der Pandemie an umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um Härten für Studierende abzufedern", sagte die Ministerin, "wir haben ein Paket geschnürt, das neben Anpassungen des BAföG eine Überbrückungshilfe mit zwei Sicherungsnetzen umfasst." Das sei ein umfassendes Paket, das der aktuellen Ausnahmesituation entspricht.
Im BAföG habe sie bereits im März per Erlass klarstellen lassen, dass BAföG-Geförderte keine Nachteile erleiden sollen, wenn zum Beispiel Lehrangebote oder Prüfungen wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden können. Verdienen die Eltern pandemiebedingt weniger, kann ein Aktualisierungsantrag für den laufenden BAföG-Bewilligungszeitraum gestellt werden. Die Anrechnungsregeln im BAföG haben wir angepasst: Wer in der aktuellen Krise in systemrelevanten Branchen unsere Gesellschaft unterstützt, behält damit seine volle BAföG-Förderung.
Zudem habe die Bundesregierung für betroffene Studierende eine Überbrückungshilfe geschaffen, sagte Bildungsministerin Karliczek. Das größte Sicherungsnetz sei der bewährte KfW-Studienkredit, der grundsätzlich jedem Studierenden stabile und schnelle Unterstützung bietet. Dieser ist bereits seit Mai bis Ende März 2021 für alle zinslos gestellt und seit Juni für ausländische Studierende geöffnet, die bislang nicht antragsberechtigt waren. Viele Studierende haben dieses Angebot genutzt: Im Mai hat sich die Zahl der Anträge im Vergleich zum April mehr als vervierfacht. Das entspricht einem Finanzvolumen im Mai von über 167 Millionen Euro. Auch die rund 60.500 Studierenden, die schon bisher einen Studienkredit bezogen haben, werden durch die Zinsvergünstigung bis Ende März 2021 entlastet. Das ist Hilfe, die spürbar im Portemonnaie der Betroffenen ankommt.
Seit 1. Juni können auch ausländische Studierende den KfW-Studienkredit beantragen. Das betrifft Bürger von Drittstaaten und EU-Bürger, die sich seit weniger als drei Jahren in Deutschland aufhalten. Für diese Gruppe konnte es erst etwas später losgehen, weil die Antragstechnik erst entsprechend angepasst werden musste. Auch das gab es noch nicht. Mir ist es wichtig, dass ausländische Studierende in Deutschland in Notlagen nicht allein gelassen werden. Die hohen Antragszahlen dieser Zielgruppe in den ersten Tagen zeigen, dass es richtig war, den KfW-Studienkredit für Studierende aus dem Ausland zu öffnen.
Nun spannen wir das zweite Sicherungsnetz der Überbrückungshilfe auf. Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützen wir nachweislich besonders bedürftige Studierende in pandemiebedingt akuter Notlage. Das BMBF hat dafür 100 Millionen Euro bereitgestellt. Geprüft und bearbeitet werden die Anträge vor Ort, bei den Studenten- und Studierendenwerken. "Ich danke allen Beteiligten im Deutschen Studentenwerk und den Studierendenwerken im ganzen Land für ihre Arbeit beim Aufspannen dieses Sicherungsnetzes", so Karliczek. Insbesondere allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den 57 Studenten- und Studierendenwerken sei sie dankbar für ihren Einsatz und den Kraftakt, den die Beratung und Bearbeitung bedeutet.
Der Zuschuss kann bis zu einer Höhe von jeweils bis zu 500 Euro in den Monaten Juni, Juli und August 2020 online beantragt werden. Alle Studierenden an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sind antragsberechtigt, aus dem In- wie Ausland, unabhängig von Alter oder Semesterzahl.
„Wir sind uns mehr als bewusst, dass viele Studierende akut finanzielle Hilfe benötigen und diese eher erwartet haben", sagte Achim Meyer auf der Heyde, der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks. Aber es handelt sich um ein ambitioniertes Projekt. "Wir mussten in wenigen Wochen ein völlig neues online-gestütztes Förderverfahren für die bundeseinheitliche Überbrückungshilfe entwickeln", sagte der Generalsekretär, "uns ist wichtig, dass die Studierenden nun erstmal für den Juni die Hilfe beantragen können. Da wir parallel noch das Online-Portal programmieren müssen, können die Auszahlungen voraussichtlich erst ab dem 25. Juni 2020 erfolgen.“ rk/ps
Autor:Roland Kohls aus Ludwigshafen |
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