11. Corona-Bekämpfungsverordnung
Was ist jetzt beim Sport erlaubt?
Coronavirus. Seit gestern, Dienstag, 15. September, ist die 11. Corona-Bekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. Ab heute werden also weitere Schutzmaßnahmen teilweise zurückgenommen. Für den Sport gibt es nun einige Erleichterungen.
Mehr Personen zugelassen
Beispielsweise darf die Anzahl von 30 Personen in festen Kleingruppen in Einzelfällen dann überschritten werden, wenn die Notwendigkeit dafür besteht. Heißt, wenn ein Wettkampf nur dann ordnungsgemäß durchführbar ist, wenn mehr Teilnehmer dabei sein können. Außerdem gibt es nun eine Änderung bei der Personenbegrenzung für Trainingseinheiten und Wettkämpfe mit mehr als zehn Personen im Innenbereich. War bislang eine Person auf einer Fläche von zehn Quadratmetern erlaubt, wurde dies nun auf eine Person je fünf Quadratmetern herabgesetzt. So muss beim Trainingsbetrieb einer Gymnastikgruppe beispielsweise der Innenbereich bei einer festen Kleingruppe von 30 Personen lediglich eine Größe von 150 Quadratmetern, anstatt wie bisher 300 Quadratmetern, vorweisen.
Kontaktdaten müssen weiterhin erfasst werden
Die Sportvereine sind allerdings weiterhin in der Pflicht, die Kontaktdaten sowohl im Innen-, als auch im Außenbereich zu erfassen und die allgemein bekannten Schutzmaßnahmen einzuhalten. Dennoch soll die 11. Corona-Bekämpfungsverordnung dort, wo es möglich ist, "Schutzmaßnahmen bei gleichzeitiger Gewährleistung der Sicherheit von Sporttreibenden zurücknehmen", teilt der Sportbund Pfalz mit.
Lockerungen auch für Zuschauer
Es gibt bei der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung vorsichtige Lockerungen was die Anzahl von Zuschauern bei Sportveranstaltungen betrifft. Diese wurden im Rahmen der Regelungen zu Veranstaltungen vorgenommen. Möglich sind nun Veranstaltungen für bis zu 250 Personen in geschlossenen Räumen, im Freien dürfen bis zu 500 Personen kommen. Allerdings gelten dabei weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln. Gebe es Veranstaltungen mit einer festen BEstuhlung oder einem festen Sitzplan, reiche es für den Abstand, wenn immer ein Platz frei bleibt.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zum Thema Sport während des Coronavirus und zur 11. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz gibt es hier.
Autor:Tim Altschuck aus Kaiserslautern |
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