Kinderbonus im Mai
150 Euro pro Kind
Familien. Wer Anspruch auf Kindergeld hat, kam bereits im letzten Jahr wegen der Corona-Belastungen in den Genuss einer einmaligen Zahlung von insgesamt 300 Euro, aufgeteilt auf zwei Raten à 150 Euro. Außerdem bleibt der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auch über 2021 hinaus weiterhin angehoben.
Kinderbonus
Um Familien mit geringem und mittlerem Einkommen zu unterstützen, gibt es jetzt nach Auskunft der Arag-Experten eine weitere Zahlung von 150 Euro pro Kind. Für alle Kinder, für die im Mai 2021 Anspruch auf Kindergeld besteht, wird der Bonus noch in diesem Monat ausgezahlt. Für alle anderen Kinder wird der Kinderbonus unter Umständen nach Mai ausgezahlt. Beantragt werden muss der Bonus grundsätzlich nicht, sondern wird in der Regel automatisch von der zuständigen Familienkasse ausgezahlt. Mit anderen Sozialleistungen wird der Kinderbonus zwar nicht verrechnet, wohl aber mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag.
Mehr steuerliche Entlastung für Alleinerziehende
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wird der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ab 2022 dauerhaft auf 4.008 Euro angehoben. Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhält der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist. Ist das Kind bei beiden Elternteilen gemeldet, erhält der Elternteil den Entlastungsbetrag, an den das Kindergeld für das Kind ausgezahlt wird. Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gibt es nach Auskunft der Arag-Experten nur für einen Elternteil.
Autor:Roland Kohls aus Ludwigshafen |
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