Arbeitgeber in der Region werden überprüft
Beschäftigung Schwerbehinderter
Überprüfung. Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.
Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2018 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2019 der für ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen.
Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der Agentur für Arbeit beschäftigungspflichtig sind, erhalten diesen Monat eine Aufforderung zur Erstattung der Anzeige mit Hinweis zum Service-Portal, in dem ein Download sowie Vordrucke und Erläuterungen zum Anzeigeverfahren 2018 zur Verfügung gestellt sind. Bei weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber über die bundesweit kostenlose Servicenummer 0800 4 5555 20 an das zuständige Bearbeitungsteam wenden. ps
Autor:Gisela Böhmer aus Frankenthal |
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