Die IHK Pfalz zieht gemischte Bilanz
Ein Jahr Datenschutzgrundverordnung
Ludwigshafen. Jeannette Ludwicki, Datenschutzspezialistin bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz, zieht eine gemischte Bilanz nach der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018: „Positiv ist, dass das Thema nun in den Betrieben angekommen ist.“ Andererseits sei dadurch großer bürokratischer Aufwand bei den Unternehmen entstanden.
„Vor allem kleine und mittlere Unternehmen haben durch die Einführung eines Datenschutzmanagements einen großen personellen und finanziellen Aufwand“, so die Juristin. „Informationspflichten, Dokumentationspflichten, Rechenschaftspflichten und Verarbeitungsverzeichnisse – das alles bereitet den Betrieben große Probleme in der Umsetzung.“ Ludwicki fordert daher eine Nachjustierung der gesetzlichen Regelungen, um die kleinen und mittleren Unternehmen zu entlasten.
Ludwicki berät Mitgliedsunternehmen der IHK Pfalz bei der Umsetzung der DSGVO. „Im ersten Halbjahr 2018 hatten wir täglich rund zwanzig Anfragen zur Verordnung, dabei hatten die Betriebe vielfach weder Kenntnisse zur DSGVO noch zum bisher geltenden Datenschutzrecht.“ Inzwischen hätten die Nachfragen jedoch stark abgenommen, Anfragen drehten sich jetzt um Spezialfragen. Die IHK Pfalz hatte im Jahr 2018 vier Veranstaltungen mit rund 350 Teilnehmern zur Einführung der DSGVO durchgeführt, im Jahr 2019 bislang eine Veranstaltung mit 50 Teilnehmern.
Die Betriebe müssen damit rechnen, dass künftig die Kontrollen durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit zunehmen werden. Jeannette Ludwicki: „Die Aufsichtsbehörden müssen auf Beschwerden reagieren und tun dies auch.“ Dabei habe der Fokus im Jahr 2018 auf Beratung und Aufklärung gelegen, künftig gebe es auch Prüfungen, vereinzelt seien schon Bußgelder verhängt worden. Große Abmahnwellen sind bisher ausgeblieben, auch weil noch unklar ist, ob ein Datenschutzverstoß überhaupt abmahnbar ist. Hier bleibt abzuwarten, wie die Gerichte dies letztlich entscheiden.
„Auch wenn es mit Aufwand verbunden ist: Nichts tun ist keine Lösung“, appelliert Ludwicki an die Unternehmen. „Besser ist es, nach besten Wissen und Gewissen die datenschutzrechtlichen Pflichten umsetzen, insbesondere zur Vermeidung von Abmahnungen die Webseite rechtlich sicher zu gestalten und den Informationspflichten gegenüber Betroffenen nachzukommen.“ps
Weitere Informationen:
Informationen zur EU-Datenschutzgrundverordnung gibt es auf www.pfalz.ihk24.de/dsgvo.
Autor:Jessica Bader aus Mannheim |
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