Urteil des Bundesgerichtshofs
Mietzahlungen im Lockdown

Maximilianstraße in Speyer - während des Lockdowns mussten auch hier viele Geschäfte schließen | Foto: Roland Kohls
  • Maximilianstraße in Speyer - während des Lockdowns mussten auch hier viele Geschäfte schließen
  • Foto: Roland Kohls
  • hochgeladen von Roland Kohls

Ludwigshafen. Mieter von Gewerberäumen können bei hoheitlichen flächendeckenden Schließungen wie beim Lockdown im vergangenen Jahr grundsätzlich einen Anspruch auf Anpassung der Miete haben. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 12.01.2021, Az.: XII ZR 8/21 entschieden. Eine pauschale Regelung, insbesondere die Halbierung der Miete lehnt der BGH jedoch ab. In die Abwägung müssen sämtliche Umstände des Einzelfalls, wie Umsatzeinbußen für das konkrete Objekt, staatliche Hilfen oder Versicherungsleistungen einfließen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz begrüßt die Klarstellung durch das höchste deutsche Zivilgericht.

Der BGH hob damit eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden auf und verwies die Sache an das OLG zurück. Geklagt hatte ein Textil-Discounter, der im Raum Chemnitz für einen Monat eine Filiale schließen musste. Der BGH stellte fest, dass im Fall einer Geschäftsschließung aufgrund einer flächendeckenden hoheitlichen Maßnahme grundsätzlich ein Anspruch des Mieters auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB, in Betracht komme. Ein Mangel der Mietsache liege allerdings nicht vor. Das Mietobjekt habe trotz der Schließungsanordnung weiterhin für den vereinbarten Mietzweck zur Verfügung gestanden.

BGH-Urteil "Mietminderung": Vor- und Nachteile berücksichtigen

Allein der Wegfall der Geschäftsgrundlage berechtige jedoch nicht zu einer Vertragsanpassung, so der BGH. Hinzukommen müsse, dass dem betroffenen Vertragspartner unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls ein Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden könne. Eine pauschale Anpassung der Gewerberaummiete lehnt der BGH daher ab. Bei der Einzelfallabwägung müssen sowohl die Nachteile, die dem Mieter durch die Geschäftsschließung entstanden sind, als auch die finanziellen Vorteile durch staatliche Hilfen berücksichtigt werden.
Der BGH stellte klar, dass eine tatsächliche Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Mieters im Rahmen der Betrachtung nicht erforderlich sei.

„Auch wenn das BGH-Urteil keine pauschale Lösung anbieten kann, dürfte es für Gewerbetreibende und Vermieter, die sich über die Höhe der Miete während des Lockdowns streiten, zu mehr Rechtsklarheit führen“, so Heiko Lenz, zuständiger Jurist der IHK Pfalz. Dies erhöhe die Bereitschaft, sich außergerichtlich zu einigen.

Heiko Lenz rät betroffenen Mietparteien, zuerst einen Blick in den Gewerberaummietvertrag zu werfen, um zu prüfen, ob dort Aussagen zum Verwendungsrisiko der Räumlichkeiten getroffen sind. Bei Neuabschlüssen von Verträgen empfiehlt es sich, Regelungen mit Risikoverteilungen zu Auswirkungen der Corona-Pandemie zu treffen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen auf www.pfalz.ihk24.de

Bundesweiter Lockdown für Ungeimpfte
Autor:

Roland Kohls aus Mannheim

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

27 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Wirtschaft & HandelAnzeige
Die Auftaktveranstaltung des Businessplan-Wettbewerbs „1,2,3 GO®“ war geprägt von einem regen Austausch | Foto: bic
3 Bilder

Startpunkt für Erfolg: Businessplan-Wettbewerb „1,2,3 GO®“ geht in 16. Runde

bic Businessplan-Wettbewerb. Spannende Konzepte, verblüffende Ideen und ambitionierte Vorhaben wurden bei der Auftaktveranstaltung der aktuellen Runde des 1,2,3 GO®-Businessplan-Wettbewerbs am 18. Februar im bic in Kaiserslautern vorgestellt. Für das landesweit bereits zum 16. Mal durchgeführte Programm zur Förderung von Unternehmensgründungen haben sich in der Runde 2024/2025 bereits 17 Gründungsteams angemeldet. In einem mehrstufigen Ablauf werden nun ihre Gründungsideen mit Workshops,...

Wirtschaft & HandelAnzeige
Frauen, die mit Mut und Visionen vorangehen, sind potenzielle Kandidatinnen für den Gründerinnenpreis Rheinland-Pfalz. Das bic in Kaiserslautern ist hierfür Ansprechpartner | Foto: shuterstock 572076076/bic

bic: Jetzt für den "Gründerinnenpreis Rheinland-Pfalz" bewerben

bic. Am Mittwoch, 15. März 2025, fiel der Startschuss für den „Gründerinnenpreis Rheinland-Pfalz“. Mit dieser Auszeichnung werden Frauen geehrt, die den Mut zur Selbstständigkeit haben und damit Wirtschaft und Gesellschaft in Rheinland-Pfalz nachhaltig prägen. Der Preis würdigt Innovationskraft, Durchhaltevermögen und die Vision jeder Preisträgerin. Der Gründerinnenpreis wird vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz und dem Ministerium für Familien,...

Online-Prospekte aus Ludwigshafen und Umgebung



Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.

Powered by PEIQ