Hilfsprogramm für Reisebusunternehmen
Schwer getroffenen Branche

Reisen mit dem Bus waren während der Lockdowns verboten | Foto: Wolfgang Michalke/Pixabay.com
  • Reisen mit dem Bus waren während der Lockdowns verboten
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Pfalz. Das Hilfsprogramm für Reisebusunternehmen geht an den Start. Darauf weist der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Volker Wissing hin. Anträge können ab heute, 24. Juli 2020, beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) als zuständige Bewilligungsbehörde gestellt werden. Der Minister sieht darin eine wichtige Hilfe für die von der Corona-Pandemie schwer getroffene Branche.
„Ich begrüße, dass das vom Bund angekündigte Hilfsprogramm für die schwer getroffene Reisebusbranche jetzt startet“, sagte der Wirtschaftsminister. Der Lockdown sei für die Reisebusunternehmen einer Betriebsschließung gleichgekommen, und das für einen sehr langen Zeitraum. Sie benötigen besondere Unterstützung, so Wissing. Reisen mit dem Reisebus waren zur Eindämmung der Pandemie von März bis einschließlich Mai bundesweit verboten. Darauf hatten sich Bund und Länder verständigt.
Reisebusunternehmen können ab 24. Juli 2020 Anträge beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) stellen. Mit dem Hilfsprogramm können Vorhalte- und Vorleistungskosten der Reisebusunternehmen, die zwischen dem 17.03.2020 und 30.06.2020 angefallen sind, finanziert werden, das heißt fortlaufende Kosten bestehender Kredit-, Leasing- oder Mietverträge für die Anschaffung moderner Reisebusse (Euro V oder besser) sowie Vorleistungskosten beispielsweise für Reisekataloge oder Werbeanzeigen. Dafür stellt der Bund stellt insgesamt 170 Millionen Euro bereit. rk/ps

Eckpunkte der Finanzierungsregelung des Bundes

• Anträge können elektronisch bis zum 30.09.2020 beim BAG gestellt werden. Die Antragsformulare können ab dem 24.07.2020 auf der Internetseite des BAG heruntergeladen werden: www.bag.bund.de.
• Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
• Die Hilfen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von Billigkeitsleistungen gewährt.
• Ausgleichbar sind sogenannte Vorhaltekosten. Das sind fortlaufende Tilgungs- oder Leasingraten für die Anschaffung der Reisebusse vor der Corona-Pandemie sowie „Vorleistungskosten“ z.B. für Reisekataloge oder Werbeanzeigen.
• Berücksichtigt werden neue oder gebrauchte Busse mit der Schadstoffklasse Euro V oder besser.
• Der Höchstbetrag liegt bei 26.334 Euro pro Bus. Doppelförderungen sind mit Blick auf andere COVID-19-bedingte Unterstützungsleistungen ausgeschlossen.
Informationen zum Antragsverfahren finden man online unter www.bag.bund.de.

Autor:

Roland Kohls aus Mannheim

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