Höherer Hinzuverdienst zur Rente möglich
Weiterarbeiten in der Corona-Krise
Rente. Wer eine vorgezogene Altersrente erhält, kann in diesem Jahr bis zu
44 590 Euro zur Rente hinzuverdienen, ohne dass die Altersrente gekürzt wird. Bisher lag die Grenze bei 6 300 Euro. Die neue Hinzuverdienstgrenze gilt sowohl für Altersrentner, die neu in Rente gehen als auch für diejenigen, die bereits länger eine vorgezogene Altersrente erhalten. So müssen sie sich keine Sorgen machen, dass ihre Rente gekürzt wird, wenn sie weiterarbeiten oder wieder eine Beschäftigung aufnehmen möchten.
In vielen Bereichen wird wegen der Corona-Krise zurzeit besonders viel Personal benötigt. Dazu gehören Ärzte und Pflegepersonal ebenso wie Reinigungskräfte und Mitarbeiter in Supermärkten und anderen systemrelevanten Bereichen. Erkrankungen oder Quarantäneanordnungen können zu zusätzlichen Personalengpässen führen.
Mit dem deutlich höheren Hinzuverdienst soll diese Situation entschärft werden. Die Neuregelung ist Teil des Sozialschutz-Pakets der Bundesregierung vom 27. März und gilt rückwirkend zum 1. Januar.
Bei Renten wegen Erwerbsminderung ändert sich nichts beim Hinzuverdienst, ebenso nicht bei der Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten. Ab 2021 gilt auch bei einer vorgezogenen Altersrente dann wieder die bisherige Hinzuverdienstgrenze von 6 300 Euro im Kalenderjahr. ps
Weitere Informationen:
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer und bei den Auskunfts- und Beratungsstellen, über das Servicetelefon unter: 0800 1000 4800 und unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de
Autor:Jessica Bader aus Mannheim |
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