Corona-Überbrückungshilfe III für Unternehmen
Werbung ist ebenfalls förderfähig

Überbrückungshilfe unterstützt erstmalig auch Werbemaßnahmen  | Foto: Moerschy/Pixabay
  • Überbrückungshilfe unterstützt erstmalig auch Werbemaßnahmen
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Coronakrise. Um Unternehmen in der bedrohlichen Finanzlage weiterhin zu unterstützen, hat die Bundesregierung die sogenannte „Überbrückungshilfe III“ auf den Weg gebracht. Hierbei handelt es sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Was wichtig ist, über dieses Paket zu wissen: Marketing- und Werbekosten sind ebenfalls förderfähig!

Bis zu 90 Prozent Zuschüsse für Wochenblattwerbung

Das Comeback nach dem Lockdown kann trotz finanzieller Probleme gerade bei besonders Betroffenen mit großem Aufschlag geplant werden: Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberufler/-innen haben die Möglichkeit eine Wiedereröffnung nach dem Lockdown, den neuen Onlineshop, besondere Corona-Angebote oder was auch immer beworben werden soll, in ungewohnt großem Maße zu pushen, denn unter den Fördermöglichkeiten des aktuellen Paketes sind auch die Kosten für Werbeanzeigen in Print, Prospekt-Beilagen, Bannerwerbung, Digital-PR oder Suchmaschinenoptimierungen, wie sie die SÜWE, Herausgeberin der Wochenblätter, Stadtanzeiger und des Trifelskuriers anbietet, aufgeführt. Gerade jetzt kann eine Haushaltsverteilung eines Flyers, Prospektes oder einer Printanzeige hilfreich sein, weil so lokal die größtmögliche Reichweite zu realisieren ist.

Digitalisierung lokaler Anbieter

Ergänzend dazu sind auch ganz gezielte Marketingstrategien möglich. In der täglichen Beobachtung der lokalen Suchanfragen bei Google kann im Zeitraum der Coronakrise ein stark erhöhtes Aufkommen von Anfragen zu lokalem Waren- und Dienstleistungsangebot festgestellt werden. Onlineshops, Lieferservice und Dienstleister werden von Usern schnell per Handy gefunden und kontaktiert. Von Vorteil ist daher, wer seine Googleauffindbarkeit in der Krise verbessert. Dazu hat die SÜWE mit dem zur „Innovation des Jahres“ (Journalistenpreis BVDA „Durchblick“) nominierten Konzept „Digital PR 4.0“ genau das richtige Produkt entwickelt. Mit Keywordanalyse und intelligenter Software schreiben geschulte Profis passende Texte für eine bessere Googleauffindbarkeit der lokalen Unternehmen zu den sinnvollsten Suchbegriffen. Die Investition kann für pfälzische/badische Unternehmen ein wichtiges Fundament für in der Coronakrise entwickelte Digitalstrategien darstellen.

Bedingungen der Corona-Überbrückungshilfe III

Leider sind auch aktuellen Hilfen des Bundes wieder an zahlreiche Bedingungen gebunden und kommen mit entsprechender Bürokratie einher: Unternehmen, Vereine, Soloselbstständige sowie Freiberufler/-innen im Haupterwerb, bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, mit Sitz oder Betriebsstätte im Inland erhalten für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 bis zu 90 Prozent Zuschüsse, vorausgesetzt, sie hatten coronabedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019. Das Unternehmen muss zudem bereits vor dem 1. Mai 2020 am Markt tätig gewesen sein. Anträge können bis zum 31. August 2021 über prüfende Dritte, wie Steuerberater/-in, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer/-in, vereidigte Buchprüfer/-in oder Rechtsanwalt/-anwältin, gestellt werden. Die reguläre Auszahlung und Prüfung der Anträge durch die Bundesländer soll laut BMWi bereits seit März erfolgen. jv

Informationen zu den Werbemöglichkeiten (keine Hilfspaket-Beratung):
www.wochenblatt-reporter.de/s/wir-ueber-uns
Online-Werbung: digitalvermarktung@suewe.de
Weitere Informationen zum Hilfspaket beim eigenen Steuerberater und auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi): www.bmwi

Die SÜWE hat mit „Digital-PR 4.0 - neue Reichweiten für PR-Texte“ den Durchblick-Preis in der Kategorie „Innovation des Jahres“ gewonnen:

Die „Innovation des Jahres“ kommt von der SÜWE
Autor:

Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern

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