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Verpflichtender Beratungseinsatz für Pflegegeldempfänger ab 01.10.2020 Im Zuge der Corona-Pandemie war zum gesundheitlichen Schutz der Beteiligten die Pflicht, Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 7 S. 1, 2 SGB X abzurufen, bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Der Beratungseinsatz muss weiterhin bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich erfolgen. Bitte rufen Sie deshalb bei Pflegegrad 2 und 3 den nächsten Beratungsbesuch im ersten Halbjahr 2021, also...
Besteht ein Pflegegrad haben Pflegebedürftige einen Anspruch in Höhe von 1500 Euro pro Jahr durch die Pflegekasse. Wird der Entlastungsbetrag nicht genutzt so verfällt dieser am 30.06. des Folgejahres. Nutzen Sie den Entlastungsbetrag um den familiären Alltag zu erleichtern. Verschiedenste Aufgaben können im Haushalt des Pflegebedürftigen übernommen werden. Angehörige gewinnen hierdurch wertvolle Zeit und Energie, um sich ganz Ihren Lieben zu widmen. Ihre Haushaltshilfe unterstützt Sie dabei,...
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