Regierungspräsidium prüft Hochwasserschutzwand
Wirklich noch kein Baum gerettet?

Foto: BIG Lindenhof

In seiner jüngsten Presseinformation hat das Regierungspräsidium Karlsruhe – verantwortlich für die Sanierung unseres Rheindamms – seine bereits im Januar mitgeteilte Kehrtwende noch einmal bestätigt: Es werde geprüft, ob sich für die gesamte Länge unseres Rheindamms 

„...das Einbringen einer statisch selbsttragenden Spundwand in Verbindung mit einem Dammverteidigungsweg auf der Dammkrone herstellen lässt. Durch den Einbau einer statisch tragenden Spundwand kann das Risiko eines Versagens der Hochwasserschutzanlage weiter minimiert werden. Diese widerstandsfähige Bauweise würde insgesamt zu einer noch höheren Sicherheit führen …“

Genau diese Prüfung hatten wir in unserer Petition im Jahr 2018 bereits gefordert. Und wir haben immer wieder auf die höhere Sicherheit einer derartigen „Hochwasserschutzwand“ hingewiesen – unterstützt durch unseren Gutachter und später auch durch den Gutachter der Stadt Mannheim. Wir freuen uns, dass das Regierungspräsidium dies nun anerkennt.

Aber was ist mit den Bäumen?

Schließlich war der Erhalt des Baumbestands auf und neben dem Damm der Anlass für unsere Forderung. Das Regierungspräsidium spricht immer noch von einem „Dammverteidigungsweg auf der Dammkrone“ und schreibt weiter:

„Inwieweit diese Bauweise dann zu einem geringeren Eingriff in den Baumbestand führen würde, wird ebenso geprüft.“

Genau diese Formulierungen haben wohl für einige Unsicherheit gesorgt. „Noch ist kein Baum gerettet!“ So oder so ähnlich hieß es in einigen sozialen Medien und im Mannheimer Morgen.

Also noch nichts gewonnen?

Die Wahrscheinlichkeit, dass das Regierungspräsidium jetzt noch an seinen alten Plänen festhalten wird, ist äußerst gering. Vielleicht erinnern Sie sich: Ursprünglich sollte es eine baumfreie Zone von 30 bis 50 Metern auf und neben dem Damm geben – mehrere Tausend Bäume hätten vernichtet werden müssen.
Mit dem Einbau einer Hochwasserschutzwand wäre dieser Kahlschlag bereits vom Tisch!
Und selbst wenn das Regierungspräsidium den auf dem Damm verlaufenden Weg als Dammverteidigungsweg bezeichnet, sind wir zuversichtlich, dass dafür nicht entlang des gesamten Weges Bäume gefällt werden müssen. Denn in einem vergleichbaren Fall in Rheinstetten hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) ein Urteil (ab Seite 71)gefällt, das unsere Ansicht vollumfänglich bestätigt:
Eine Hochwasserschutzwand muss im Katastrophenfall nicht verteidigt werden.
Das Argument des Regierungspräsidiums, Rettungskräfte könnten bei Einsätzen im Hochwasserfall von den Bäumen entlang des Weges erschlagen werden, ist damit obsolet geworden.
Ein Betriebsweg, der natürlich auch als Spazier- und Radweg zur Verfügung stünde, wäre völlig ausreichend. Das schließt nicht aus, dass im Einzelfall Bäume geopfert werden müssen. Sicherlich wird es knifflige Stellen geben, bei denen es darum geht, intelligente Lösungen zu finden.

Wie geht es nun weiter?

Das Regierungspräsidium hat angekündigt, für die Planung der Hochwasserschutzwand nach den Sommerferien weitere Bohrungen am Dammkörper durchzuführen. Erst wenn die Ergebnisse vorliegen, kann ein neuer Plan erstellt und ein geänderter Antrag auf Planfeststellung bei der Unteren Wasserbehörde in Mannheim eingereicht werden. Der muss dann wieder auf Vollständigkeit geprüft und veröffentlicht werden, sodass wir und alle Bürgerinnen und Bürger ihn einsehen können – mit der erneuten Möglichkeit, Einwendungen vorzubringen. Wir rechnen damit, dass dies allenfalls im Jahr 2025 soweit sein wird.
Damit sind seit der ersten Antragstellung im Februar 2021 Jahre vergangen. Jahre, in denen ein verbesserter Hochwasserschutz warten musste. Aber nun dürfen wir auf die beste Lösung hoffen.

Stellungnahme im RNF.de

Zur aktuellen Entwicklung wurde die Bürgerinteressengemeinschaft Lindenhof und das Regierungspräsidium KA vom Rhein Neckar Fernsehen um eine Stellungnahme gebeten.

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Autor:

BIG - Lindenhof aus Mannheim-Süd

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