Die Gemeindeverwaltung Mutterstadt informiert
Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen
BUNDESTAGSWAHL am 26. September 2021 - Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen kann folgendermaßen erfolgen:
1. Schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels Brief an die Gemeindeverwaltung, Oggersheimer Straße 10, 67112 Mutterstadt,
2. Online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,
3. Online, über die Homepagewww.mutterstadt.de und folgenden LinkOnline-Wahlschein,
4. Per Fax (0 62 34 / 94 64 - 90) oder
5. Durch eine E-Mail an wahlen@mutterstadt.de.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!
Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) an.
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.
Sie haben auch die Möglichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung den Antrag auf einen Wahlschein an der Information im Rathaus abzugeben.
Aufgrund des Hygienekonzeptes der Gemeindeverwaltung infolge ist eine persönliche Beantragung eines Wahlscheines unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses nur mit vorheriger Terminabsprache mit dem Wahlamt (0 62 34 / 94 64 - 54 oder -42) möglich, um einen geordneten Zugang zum Rathaus zu gewährleisten. Die Verwaltung bittet deshalb aufgrund der zahlreichen Möglichkeiten für die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen von einer persönlichen Vorsprache beim Wahlamt abzusehen und nur im Ausnahmefall davon Gebrauch zu machen.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Gemeindeverwaltung schicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus einwerfen bzw. während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung an der Information im Rathaus abgeben. Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht.
Autor:Michael Hemberger aus Mutterstadt |
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