Das Ordnungsamt Mutterstadt informiert
Neue Bußgelder im Straßenverkehr
Am 28. April 2020 trat die StVO-Reform in Kraft.
Es gelten damit einige neue Verkehrsregeln und für bestimmte Verstöße auch neue Bußgelder.
Informationen finden Sie unter www.bmvi.de oder www.Bussgeldkatalog.org
Wenn Sie nun gegen Verkehrsregeln verstoßen, erwartet Sie womöglich ein höheres Bußgeld, als Sie es vielleicht gewohnt sind.
Anbei finden Sie einen ersten Auszug:
HALTEN & PARKEN
Unter „Halten" versteht man laut Verkehrsrecht eine „gewollte Fahrunterbrechung auf der Fahrbahn und auf dem Seitenstreifen, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung, eine Verkehrsregel oder ein Verkehrszeichen veranlasst ist".
Als „Parken" bezeichnet man einen Halt ab drei Minuten Länge. Auch wer sein Fahrzeug verlässt und es nicht mehr im Blick hat bzw. umgehend wieder darauf zugreifen kann, parkt.
Verboten ist das Halten und Parken laut StVO beispielsweise an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven oder vor und in Feuerwehrzufahrten. Selbstverständlich darf auch auf Autobahnen nicht gehalten werden.
Mit der StVO-Novelle im April 2020 wurden zudem insbesondere beim Holten und Parken viele zusätzliche Verstöße in den Bußgeldkatalog neu aufgenommen sowie Sanktionen teils stark erhöht.
Bußgeldtabelle – Halteverstöße
Verstoß - Bußgeld (Punkte)
Nicht platzsparendes Halten - 10 €
Halten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen - 20 €
… mit Behinderung - 30 €
Unzulässiges Halten - 20 €
Unzulässiges Halten in zweiter Reihe - 55 €
… mit Behinderung - 70 € (1)
… mit Gefährdung - 80 € (1)
… mit Unfallfolge - 100 € (1)
Unzulässiges Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr - 55 €
... mit Behinderung - 70 € (1)
… mit Unfallfolge - 100 € (1)
Unzulässiges Halten auf dem Busfahrstreifen oder an Bushaltestellen - 55 €
... mit Behinderung - 70 €
… mit Gefährdung - 80 €
... mit Unfallfolge - 100 €
Bußgeldtabelle - Parkverstöße
Nicht platzsparend parken - 10 €
Parklücke einem Berechtigten wegnehmen - 10 €
Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich
von Taxiständen, vor oder hinter einem Andreaskreuz, über
Schachtdeckeln, 5 m vor einer Kreuzung/Einmündung - 10 €
... mit Behinderung - 15 €
… über 3 Stunden - 20 €
… über 3 Stunden mit Behinderung - 30 €
… unzulässiges Parken in verkehrsberuhigter Zone - 10 €
... mit Behinderung - 15 €
… über 3 Stunden - 20 €
… über 3 Stunden mit Behinderung - 30 €
Ohne Parkscheibe oder Parkschein geparkt - 20 €
bzw. Überschreiten der Parkdauer um ...
… bis zu 30 Minuten - 20 €
… bis zu 1 Stunde - 25 €
… bis zu 3 Stunden - 35 €
… über 3 Stunden - 40 €
Abfahrtsweg eines anderen Kfz zuparken - 20 €
Unzulässiges Parken in Pannen- oder Nothaltebucht - 25 €
Parken an Stellen, wo das Halten verboten ist - 25 €
... mit Behinderung - 40 €
… über 1 Stunde - 40 €
… über 1 Stunde mit Behinderung - 50 €
Parken auf Sperrflächen - 25 €
... mit Behinderung - 25 €
… über 15 Minuten - 30 €
… über 15 Minuten mit Behinderung - 35 €
Parken an unübersichtlicher Straßenstelle, in einer scharfen
Kurve, auf Fußgängerüberwegen, 5 m vor/10 m
nach Lichtzeichen, im Halteverbot - 35 €
… mit Behinderung - 55 €
… über 1 Stunde - 55 €
… über 1 Stunde mit Behinderung - 55 €
Beim Ein-/Aussteigen einen
anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet (Dooring) - 40 €
… mit Unfallfolge - 50 €
Unzulässiges Parken auf Schwerbehindertenparkplatz - 55 €
Unzulässiges Parken auf Parkplatz für E-Autos - 55 €
Unzulässiges Parken auf Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge - 55 €
... mit Behinderung - 80 € (1)
... mit Gefährdung - 90 € (1)
... mit Unfallfolge - 110 € (1)
... über 15 Minuten - 85 € (1)
... über 15 Minuten mit Behinderung - 90 € (1)
Parken auf Geh- oder Radweg - 55 €
... mit Behinderung - 70 € . (1)
... über 1 Stunde - 70 € (1)
... über 1 Stunde mit Behinderung - 80 € (1)
... über 1 Stunde mit Gefährdung - 80 € (1)
... über 1 Stunde mit Unfallfolge - 100 € (1)
Parken in oder vor einer Feuerwehrzufahrt - 55 €
... dabei Einsatzfahrzeug behindert - 100 € (1)
Unzulässiges Parken auf Busfahrstreifen
und an Bushaltestellen - 55 €
... mit Behinderung - 70 € (1)
... mit Gefährdung - 80 € (1)
... mit Unfallfolge - 100 € (1)
... über 3 Stunden - 70 € (1)
... über 3 Stunden mit Behinderung - 80 € (1)
... über 3 Stunden mit Gefährdung - 80 € (1)
... über 3 Stunden mit Unfallfolge - 100 € (1)
Parken in Fußgängerbereichen der anderen Verbotszonen - 55 €
... über 3 Stunden - 70 € (1)
Parken im Fahrraum von Schienenfahrzeugen - 55 €
... mit Behinderung - 70 € (1)
Parken auf Autobahn/Kraftfahrstraße - 70 € (1)
Parken an Engstellen, sodass Rettungsfahrzeuge behindert werden - 100 € (1)
Autor:Michael Hemberger aus Mutterstadt |
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