Verkehrskontrollen
Strafanzeige wegen Fahrens ohne Führerschein
Neustadt/Weinstraße: Im Zeitraum 8.20 Uhr bis 9 Uhr wurde am Montag, 11. Januar, in der Saarlandstraße eine Kontrolle des Straßenverkehrs durchgeführt. Dort gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Es mussten fünf Temposünder beanzeigt werden. Der Schnellste wurde mit 44 kmh gemessen. Darüber hinaus unterließ es ein Verkehrsteilnehmer den erforderlichen Sicherheitsgurt zu verwenden. Zwischen 10.45 Uhr und 12.20 Uhr kontrollierte die Polizei Neustadt in der Landauer Straße am Hauptfriedhof. Hier waren drei Geschwindigkeitsverstöße und zwei Verstöße gegen die Anschnallpflicht zu beklagen. Vier Verkehrsteilnehmer nutzen widerrechtlich das Mobiltelefon während der Fahrt. Darüber hinaus musste eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstattet werden. Ein 37-Jähriger zog hinter seinem Ford Transit einen Anhänger. Das zulässige Gesamtgewicht war derart groß, dass die vorgezeigte Fahrerlaubnisklasse B nicht ausreichend war, um das Gespann berechtigt zu führen. Der Anhänger wurde abgehängt und der Beschuldigte konnte die Fahrt ohne Anhänger fortsetzen. Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
Autor:Annette Thomas aus Ludwigshafen |
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