Coronavirus im Landkreis Bad Dürkheim
Fallzahlen und neue Corona-Regeln
Corona/Landkreis Bad Dürkheim. Aktuelle Coronavirus-Fallzahlen für den Landkreis Bad Dürkheim und die Stadt Neustadt an der Weinstraße meldet das Gesundheitsamt des Landkreises Bad Dürkheim. Seit der letzten Bekanntgabe der Coronavirus-Fallzahlen am Mittwoch, 17. März, wurden dem Gesundheitsamt Bad Dürkheim 26 weitere Infektionen gemeldet: Im Landkreis kamen 20 positive Corona-Tests hinzu, während die Stadt Neustadt an der Weinstraße sechs weitere Infektion verzeichnet.
Meldepanne im Landkreis Bad Dürkheim
Gleichzeitig mit der Veröffentlichung der Corona-Zahlen hat der Landkreis eine neue Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht, die ab Samstag gilt. Die gemeldete Inzidenz des Landkreises ist höher als die des Landesuntersuchungsamtes (LUA). Dies liege an einem Übertragungsfehler, wie eine Sprecherin des Kreises berichtet. Es gab 20 Neuinfektionen im Kreis, dem LUA wurden aber 0 gemeldet", so die Sprecherin weiter. Daher sei die Inzidenz gesunken in der LUA-Berechnung. Dies solle am Freitag, 19. März, korrigiert werden.
Das Gesundheitsamt des Landkreises Bad Dürkheim meldete am Donnerstag, 18. März, für Neustadt an der Weinstraße und den Landkreis Bad Dürkheim in der Summe 4.578 Corona-Infektionen (Stand 14 Uhr). Diese teilen sich auf den Landkreis Bad Dürkheim mit 3.287 Fällen und die Stadt Neustadt mit 1.291 Infektionen auf.
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Die aktuellen Fallzahlen gibt es immer unter www.wochenblatt-reporter.de/tag/fallzahlen-neustadt
Die Zahl der als genesen geltenden Personen im Landkreis Bad Dürkheim liegt derzeit bei 2.981. Somit gibt es derzeit 169 akute Corona-Infektionen im Landkreis Bad Dürkheim. In der Stadt Neustadt an der Weinstraße liegt die Zahl der genesen Personen bei 1.221, es befinden sich 37 Personen mit aktiven Coronavirus-Infektionen in häuslicher Quarantäne.
Seit Montag wurde kein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Bad Dürkheim sind bisher 170 Personen an oder mit dem Coronavirus verstorben. 33 stammen aus Neustadt, 137 Todesfälle wurden im Landkreis gemeldet.
Inzidenzwert Landkreis Bad Dürkheim und Neustadt
Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA) hat die 7-Tage-Inzidenzen für die Stadt Neustadt und den Landkreis Bad Dürkheim bekanntgegeben (Stand 17. März, 14.10 Uhr). Die Inzidenz in der Stadt Neustadt liegt bei 22,5 Fällen in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohnern. Im Landkreis Bad Dürkheim liegt die Inzidenz knapp unter dem roten Bereich, es wurden 45,2 Fälle pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche gemeldet.
Corona-Mutationen im Landkreis (Stand 18. März)
Im Landkreis wurden 7 weitere Infektionen mit der britischen Virusvariante nachgewiesen und 0 in Neustadt. Im Landkreis Bad Dürkheim sind insgesamt bisher 76 Infektionen mit der britischen Mutation nachgewiesen worden und in Neustadt 27 Infektionen mit der britischen Variante. Im Landkreis ist insgesamt 1 Infektion mit der brasilianischen Variante nachgewiesen worden.
Neue Corona-Regeln im Landkreis Bad Dürkheim
Ab Samstag Terminshopping – Spontantermine möglich
Da der Landkreis Bad Dürkheim am Dienstag den dritten Tag in Folge eine 7-Tages-Inzidenz (Neuinfektionen in einer Woche auf 100.000 Einwohner) erreicht hatte und auch im Land seit mehreren Tagen die Inzidenz über 50 liegt, ist der Landkreis verpflichtet, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die Lockerungen der Landes-Corona-Bekämpfungsverordnung wieder zurücknimmt. Die Verfügung wird am morgigen Freitag erlassen, sodass sie ab Samstag, 0 Uhr, in Kraft tritt.
„Wir hatten zunächst noch Gespräche zwischen Landkreistag und Land abgewartet, um eventuell mit anderen Kreisen abgestimmt zu reagieren. Auch hatten wir Abweichungen von der Musterverfügung überlegt. Es hat sich jedoch in den letzten Tagen gezeigt, dass es ganz klar ist, dass die Kreise und kreisfreien Städte ab einem Schwellenwert Allgemeinverfügungen erlassen müssen, die sich am Muster des Landes orientieren“, sagt Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld. „Wir haben am gestrigen Mittwoch, nachdem wir da drei Tage über 50 lagen, unsere Verfügung mit dem Land abgestimmt und da wurde dies auch nochmal deutlich.“
Die Allgemeinverfügung orientiert sich daher nun in allen wesentlichen Punkten an der Musterverfügung. Dies bedeutet für den Handel: Ab Samstag darf sich nur noch ein Kunde / eine Kundin mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes auf 40 qm Verkaufsfläche zeitgleich aufhalten, eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig.
„Allerdings sind Termine auch spontan möglich. Man kann also beim Geschäft vorbeigehen und direkt dort den Termin ausmachen und direkt reingehen, wenn dies die Besucherzahl zu diesem Zeitpunkt zulässt“, erklärt Ihlenfeld. Diese Möglichkeit konnte der Landkreis mit dem Land absprechen. „Das ist für die Geschäfte zumindest eine kleine Erleichterung. Noch lieber wäre es uns gewesen, wenn man die Terminvereinbarung hätte komplett streichen können. Das war unser ursprüngliches Ziel. Aber auch mit dieser Lösung können wir leben und ich hoffe, dass dies schon als gewisse Erleichterung wahrgenommen wird.“
Die gleichen Vorgaben gelten für Büchereien und Archive. Abhol-, Liefer- und Bringdienste sind weiterhin zulässig. Von der Regelung des Terminshoppings ausgenommen sind unter anderem Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Drogerien, Buchhandlungen, Baumärkte, Blumengeschäfte, Gärtnereien.
Im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten darf auf öffentlichen und privaten Sportanlagen nur im Freien und nur mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen Sport getrieben werden. Training ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und eine/r Trainer/in im Außenbereich zulässig. Der Proben und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist untersagt.
Bewusst wird die Verfügung erst am morgigen Freitag erlassen und gilt ab Samstag, damit noch einen Tag Zeit bleibt, sich auf die neuen Regeln einzustellen und die Geschäfte sich neu organisieren können, falls nötig.
„Wir hoffen, dass wir mit dieser Verfügung eine Möglichkeit finden, dass die Läden, die gerade erst wieder geöffnet haben, weiter tätig sein können. Da wir im Landkreis viele kleine Geschäfte haben, ergeben sich für viele hoffentlich nur geringe Einschränkungen, da sie ohnehin nur eine Person plus Hausstand einlassen können. Wir sind verpflichtet, die Allgemeinverfügung aufgrund der gestiegenen Inzidenz zu erlassen und haben als Kreisebene kaum Spielraum“, sagt Ihlenfeld.
„Wir hoffen sehr, dass es das geeignete Mittel ist, um die Ansteckungen einzudämmen. Leider beobachten wir eine deutliche Zunahme der Ansteckungen, auch aufgrund der sich ausbreitenden britischen Mutation. Denken Sie darum bitte weiterhin an Maske, Abstand und Lüften und nutzen Sie das Angebot der kostenlosen Schnelltests.“
Coronavirus in Einrichtungen im Landkreis Bad Dürkheim:
Dem Gesundheitsamt sind nach derzeitigem Kenntnisstand folgende neuen Coronavirus-Infektionen in Einrichtungen wie Kitas und Pflegeheimen bekannt:
- In der Kita Friedeslheim/Gönnheim wurde ein Erzieher/in positiv getestet. In der Folge mussten zwei Gruppen in Quarantäne. kim/ps
Autor:Kim Rileit aus Ludwigshafen | |
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