Abstandsregel von 1,5 Meter gilt nicht nur während der Pandemie
Gemeinsam läuft’s!

Einen Abstand zwischen Auto- und Radfahrer von 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerdorts fordern Susanne Abel und Martin Burkhardt, die beiden Sprecher der Fahrradverbände ADFC und VCD in ihrer von der Neustadter Polizei unterstützten Kampagne. | Foto: Markus Pacher
  • Einen Abstand zwischen Auto- und Radfahrer von 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerdorts fordern Susanne Abel und Martin Burkhardt, die beiden Sprecher der Fahrradverbände ADFC und VCD in ihrer von der Neustadter Polizei unterstützten Kampagne.
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Von Markus Pacher

Neustadt. Wenn von Sicherheitsabstand die Rede ist, denkt momentan jeder sofort an die Corona-Abstandsregel. Schon etwas länger gibt es die 1,50-Meter-Regel im Straßenverkehr. Unter dem Motto „Gemeinsam läuft’s: Miteinander im Verkehr“ steht eine kürzlich ins Leben gerufene Kampagne der Verkehrsverbände ADFC und VCD. Zum Auftakt informierte die Neustadter Polizei zusammen mit den beiden Fahrradverbänden über die Wichtigkeit der Einhaltung eines ausreichenden Seitenabstands zwischen Auto und Fahrrad.

Neues Gesetz über Sicherheitsabstand

Über was lange diskutiert wurde, ist nun Gesetz: Kraftfahrzeuge müssen laut Straßenverkehrsordnung beim Überholen von Radfahrern innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts 2 Meter Abstand halten. Leider haben viele Autofahrer diese Regel offensichtlich noch nicht verinnerlicht. Gerade in Neustadt klagen Radfahrer über Autofahrer, die den Mindestabstand nicht einhalten, wie Verkehrsexperte Peter Wenz von der Neustadter Polizei und Susanne Abel, Sprecherin der vor zwei Jahren gegründeten ADFC-Ortsgruppe Bad Dürkheim/Neustadt sowie Martin Burkhardt vom VCD Neustadt berichten.
Die 1,5-Meter-Regel ist keine aus der Luft gegriffene willkürliche Festlegung, sondern berücksichtigt unter anderem die seitliche Bewegung des Rades, um das Gleichgewicht zu halten. Außerdem muss der Radfahrer oft Hindernissen, wie z. B. tiefen Rinnsteinen, Gulideckeln oder Schlaglöchern ausweichen und zudem einen Mindestabstand von einem Meter zu parkenden Autos halten. „Das bedeutet, dass ein Auto auch mal eine Weile hinter einem Radfahrer herfahren muss, bis die komplette Gegenspur zum sicheren Überholen frei ist“, so Susanne Abel. „Der Abstand von 1,50 Meter innerorts muss immer eingehalten werden, auch wenn es sich um einen Fahrradstreifen handelt“, betont Arnold Merkel, Radverkehrsbeauftragter der Stadt Neustadt, der immer wieder beobachtet, dass Autofahrer „press an der gestrichelten Linie entlang fahren“.

Gegenseitige Rücksichtnahme

Um gegenseitige Rücksichtnahme bittet Christine Locher, Abteilungsleiterin der Abteilung Verkehrsplanung der Stadtverwaltung Neustadt. Um von Autofahrern als gleichwertige Verkehrsteilnehmer respektiert zu werden, sollten sie sich streng an die Verkehrsregeln halten. Umgekehrt sollten sich die Autofahrer immer wieder bewusst machen, dass Radfahrer abgesehen von ihrem wertvollen Beitrag für die Umwelt dafür sorgen, dass weniger Staus entstehen und somit den Autofahrern ein flotteres Durchkommen ermöglichen.

Riskantes Überholen bringt kein Zeitgewinn

„Das zu knappe Überholen eines Radfahrers ist eine Ordnungswidrigkeit“, stellt Peter Wenz klar. „Im Falle eines Unfalles liegt die Haftung beim Verursachenden. In den meisten Fällen bringt ein risikobehaftetes Überholen keinen Zeitgewinn mit sich“.
Wer häufig mit dem Rad in Neustadt unterwegs ist, den kann schon einmal die Wut packen und zu unachtsamen Reaktionen angesichts der Rücksichtslosigkeit mancher Autofahrer neigen. Der zwar etwas überspitzt formulierte sicher aber richtige Ratschlag zur Entschärfung einer solcher Situation von Arnold Merkel lautet: „Lieber eine Sekunde lang feig, als ein ganzes Leben lang tot!“. pac

Autor:

Markus Pacher aus Neustadt/Weinstraße

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