Grundstücksbesitzer sind in der Pflicht
Heckenrückschnitt

Für das  Zurückschneiden von Pflanzen an landwirtschaftlichen Wege müssen Grundstücksbesitzer Sorge tragen. 
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  • Für das Zurückschneiden von Pflanzen an landwirtschaftlichen Wege müssen Grundstücksbesitzer Sorge tragen.
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Neustadt. Die Stadtverwaltung Neustadt weist darauf hin, dass Eigentümer beziehungsweise Besitzer von an Wege angrenzenden Grundstücken dafür Sorge tragen müssen, dass dort stehende Pflanzen - insbesondere Hecken, Sträucher, Bäume und Unkraut - die Benutzung der Wege nicht beeinträchtigt oder diese beschädigt. Dadurch können Unfälle oder Beschädigungen – vor allem auch an landwirtschaftlichen Fahrzeugen – vermieden werden. Aktueller Anlass ist, dass Eigentümer zurzeit verstärkt an ihre Pflichten erinnert werden müssen. Grundlage ist die Satzung über die Benutzung der städtischen Feld- und Waldwege.
Zu beachten sind folgende Regeln: 1. Einzuhalten sind Mindesthöhen von 4,50 Meter über der gesamten Fahrbahn; 2. An Wegeeinmündungen und -kreuzungen müssen Hecken, Sträucher und andere Anpflanzungen so niedrig gehalten werden, dass eine ausreichende Übersicht gewährleistet ist. Hierbei gilt eine maximale Höhe von 1,80 Metern;
3. Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt sein.
Die Rückschnitte können das ganze Jahr über erfolgen, da es sich um Maßnahmen zur Verkehrssicherheit handelt. Erfolgen diese nicht, wird die Stadtverwaltung auf Kosten des Grundstückseigentümers aktiv. cd/ps

Autor:

Christiane Diehl aus Neustadt/Weinstraße

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