Weitere Lockerungen in Neustadt unter anderem in den Bereichen Kultur, Gastronomie und Sport
Inzidenz ermöglicht zweiten Öffnungsschritt
Neustadt. Mit der 21. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) wird der zweite Öffnungsschritt des Perspektivplans umgesetzt. Aktuell hat Neustadt an der Weinstraße einen Inzidenzwert von 33,8 (Stand 20. Mai 2021) und somit den dritten Tag in Folge einen Wert unter 50 (basierend auf den offiziellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI).
Ab Freitag, 21. Mai ist der Betrieb öffentlicher und gewerblicher Kultureinrichtungen im Freien mit bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern wieder zulässig. Es besteht ein Abstandsgebot (Ausnahme für Personen des gleichen Hausstands) sowie eine Maskenpflicht. Die Maske darf am Platz abgenommen werden. Zusätzlich ist eine Kontakterfassung, sowie eine Test- und Dokumentationspflicht der Betreiber*innen notwendig. Die Zuschauerinnen müssen einen Sitzplatz zugewiesen bekommen.
Probebetrieb der Breiten- und Laienkultur ist im Freien in einer Gruppe von maximal fünf Personen aus verschiedenen Haushalten zuzüglich einer anleitenden Person zulässig.
Vorausgesetzt, die 7-Tage-Inzidenz in Neustadt an der Weinstraße bleibt weiterhin unter dem Schwellenwert von 50 ist ab Montag der Betrieb von öffentlichen und gewerblichen Kultureinrichtungen auch im Innenbereich wieder zulässig.
Bei einer Inzidenz von unter 50 an fünf aufeinander folgenden Werktagen sind ab dem übernächsten Tag gastronomische Einrichtungen auch im Innenbereich geöffnet. Das bedeutet, dass auch in Neustadt an der Weinstraße ab kommenden Montag, 24. Mai die Innengastronomie wieder öffnen darf, vorausgesetzt der Inzidenzwert hält sich weiterhin konstant. Auch hier gelten weiterhin das Abstandsgebot, die Maskenpflicht und eine Vorausbuchungspflicht. Zusätzlich müssen Gäste ein negatives gültiges Testergebnis oder eine entsprechende Genese-nen- oder Geimpften-Bescheinigung vorweisen.
Ab dem 21. Mai 2021 ist kontaktloses Training (kein Wettkampf) für alle Sportarten (inklusive Tennis, Tischtennis, etc.) im Freien mit Abstand (Abstandsgebot) in einer Gruppe von maximal fünf Personen aus verschiedenen Haushalten möglich, wenn die Sportausübung angeleitet wird. Der Trainer*innen obliegt die Pflicht zur Kontakterfassung. Sofern die 7-Tage-Inzidenz weiterhin unter 50 bleibt, erhöht sich in Neustadt an der Weinstraße die maximale Gruppengröße von fünf auf insgesamt 10 Personen. cd/ps
Autor:Christiane Diehl aus Neustadt/Weinstraße |
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