Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Jugendschöffen gesucht

Neustadt. Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 werden neue Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gewählt. Zu diesem Zweck erstellt der Jugendhilfeausschuss der Stadt eine Vorschlagsliste mit jeweils 19 Frauen und Männern, aus der der Wahlausschuss beim Amtsgericht Neustadt die künftigen Jugendschöffen und -schöffinnen wählt. Die Stadtverwaltung sucht daher Personen, die an den zuständigen Jugendschöffengerichten in Neustadt und Frankenthal als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen als ehrenamtliche Richter tätig sein möchten.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Neustadt an der Weinstraße wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Dieses verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Menschenkenntnis sowie Reife. Interessierte sollten körperlich und geistig in der Lage sein, auch längere Sitzungstermine zu absolvieren. Zudem sollten sie über besondere Erfahrungen in der Jugenderziehung verfügen. Juristische Vorkenntnisse sind hingegen nicht erforderlich.
Bewerbungen für dieses Ehrenamt nimmt das Jugendamt der Stadt Neustadt an der Weinstraße, Konrad-Adenauer-Straße 43, bis einschließlich 2. Mai 2023 entgegen, per Post oder digital an jugendarbeit@neustadt.eu. Weitere Informationen im Internet unter www.schoeffenwahl.de. Das Bewerbungsformular für das Schöffenamt in Jugendstrafsachen steht zum Download unter www.nw4you.de bereit oder kann telefonisch unter 06321 855-1622 angefordert werden. cd/red

Autor:

Christiane Diehl aus Neustadt/Weinstraße

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