KIPKI-Bürgerförderung: Gemeinsam für ein nachhaltiges Neustadt
Neustadt. Bereits seit Mai 2024 läuft in Neustadt an der Weinstraße die KIPKI-Bürgerförderung, das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation des Landes Rheinland-Pfalz. Mit dieser Initiative hat Neustadt die Möglichkeit, vielfältige Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung voranzutreiben. KIPKI bietet allen Neustadterinnen und Neustadtern mit Erstwohnsitz die Chance, finanzielle Unterstützung für umweltfreundliche Projekte zu erhalten.
Die gute Nachricht: Es sind noch Mittel verfügbar! Interessierte Bürgerinnen und Bürger können bis zum 15. November 2024 Anträge stellen. Mittelreservierungen können nur bis zum 30. September gestellt werden, wobei alle zugehörige Unterlagen ebenfalls bis zum 15. November 2024 nachgereicht werden müssen.
Was ist die KIPKI-Bürgerförderung?
Mit der KIPKI-Bürgerförderung sollen 450.000 Euro für Klimaschutz- und 86.000 Euro für Klimaanpassungsmaßnahmen bis Mitte
2026 ausgeschüttet werden. Um Fördermittel zu erhalten, erfolgt im Regelfall eine digitale Antragsstellung nach bereits erfolgter Umsetzung der Maßnahme durch die Antragstellerin oder den Antragsteller. Auch die Reservierung von Fördermitteln ist möglich:
dies bietet sich u.a. bei Maßnahmen an, die einen längeren Planungs- und Umsetzungszeitraum haben. Anträge und Mittelreservierungen können über ein Online-Formular unter neustadt.eu/kipki-buergerfoerderung gestellt werden.
Geförderte Maßnahmen
Im Rahmen der KIPKI- Bürgerförderung können verschiedene Maßnahmen gefördert werden, darunter:
- Installation von Balkonkraftwerken
- Energetische Sanierung von Gebäuden, wie zum Beispiel der Austausch von Fenstern und Türen sowie Dämmung von Wänden und Decken
- Kauf eines Lastenrads zur Förderung nachhaltiger Mobilität
- Klimaanpassungsmaßnahmen, wie Flächenentsiegelung, Bau einer Zisterne und Dachbegrünung
Informationen bezüglich der förderfähigen Maßnahmen sind in der KIPKI-Förderrichtlinie unter neustadt.eu/kipki-buergerfoerderung nachzulesen. Maßnahmen, die vor dem 01. Januar 2024 durchgeführt wurden, sind nicht förderfähig. bev/red
Autor:Eva Bender aus Neustadt/Weinstraße |
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