Kommunalwahl am 9. Juni in Neustadt: Auf was muss ich achten?
Neustadt. Mit der Listenwahl, dem „kumulieren“ und „panaschieren“ haben Sie viele Möglichkeiten, „Ihre“ Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen. Ihre Möglichkeiten sind aber nicht unbegrenzt, es gibt bei der Wahl einige Regeln, auf die Sie achten müssen, damit Ihre Wahl nicht ungültig ist.
Bei der Briefwahl sollten Sie darauf achten, dass Ihr Wahlzettel vor dem 9. Juni oder spätestens am 9. Juni 18 Uhr beim Wahlamt eingeht. Sie können Ihren Brief mit dem Stimmzettelumschlag und Stimmzettel sowie Wahlschein auch bis 18:00 Uhr in einem der Wahllokale in Ihrer Stadt oder Gemeinde abgeben. Wichtig ist bei der Briefwahl, dass Sie die Unterlagen so in die verschiedenen Briefumschläge legen, wie es in den Unterlagen, die Sie erhalten, beschrieben ist.
Vergeben Sie nicht mehr Stimmen als auf dem Stimmzettel angegeben sind. Bei der Stadtratswahl Neustadt sind das z. B. 44 Stimmen. Wenn Sie hier mehr als 44 Stimmen vergeben, ist Ihr Wahlzettel ungültig und wird nicht gezählt. Weniger Stimmen zu vergeben, ist kein Problem.
Kreuzen Sie nicht zwei Parteien oder Wählergruppen („Listen“) an. Damit wäre Ihr Wahlzettel ungültig.
Schreiben Sie nicht Ihren Namen auf den Wahlzettel und unterschreiben sie ihn auch nicht. Das würde den Wahlzettel ungültig machen. Die Wahlen sind geheim, es geht niemand etwas an, wie Sie wählen.
Wenn es Wahlvorschläge (Listen) gibt, dürfen Sie keine eigenen Wahlvorschläge machen. Schreiben Sie daher keine weiteren Namen auf die Liste. Diese Möglichkeit gibt es nur, wenn es keine Wahlvorschläge gibt. Das ist aber nur sehr selten der Fall.
Werden Sie kein „Nichtwähler“. Bei der Kommunalwahl haben Sie die Möglichkeit genau die Personen zu wählen, von denen Sie vertreten werden wollen. Wenn Sie Ihre Stimme nicht abgeben, wählen Sie damit die Personen mit, die andere in den Stadtrat wählen. red
Autor:Markus Pacher aus Neustadt/Weinstraße |
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