„Bar-Camp“ am 30. September und Spaziergang am 2. Oktober
Landesgartenschau in Neustadt?

Neustadt. Neustadt an der Weinstraße möchte Gastgeberin der Landesgartenschau 2026 werden. Bei Landesgartenschauen geht der Blick bewusst über das Thema der reinen Freiraumgestaltung hinaus und nutzt Synergien mit anderen Themen wie Ökologie, Artenschutz, Biodiversität, aber auch Klimaschutz und nachhaltigen Städtebau und Verkehrsentwicklung. Themen, die bei der Stadt Neustadt an der Weinstraße einen hohen Stellenwert haben und im besonderen Maße entwickelt werden. Weiterhin befördern Landesgartenschauen aber auch Zukunftsthemen, wie den verantwortlichen Umgang mit Ressourcen, die Stärkung der Lebensqualität im direkten Wohnumfeld sowie die nachhaltige Entwicklung der austragenden Städte. Alles Gründe warum die Neustadter die Landesgartenschau 2026 in Neustadt ausrichten möchten. Eigens für die Bewerbungsphase der Landesgartenschau Neustadt an der
Weinstraße 2026 wurde in Zusammenarbeit mit der shapefruit AG aus Bad Neuenahr-Ahrweiler, ein Logo entwickelt.
Erstmalig sind Bürger*innen und Interessierte zu unserem ersten Bar-Camp am Mittwoch 30. September um 19 Uhr eingeladen. Bei einem virtuellen Rundgang können sich die Besucherinnen durch das angedachte Gelände für die Landesgartenschau bewegen, sich mit anderen Bürger*innen austauschen und selbst Ideen einbringen.
Da die Teilnehmerplätze begrenzt sind, wird um eine Anmeldung per Mail an lgs2026@neustadt.eu gebeten. Zur Teilnahme werden eine Webcam und ein Mikro benötigt. Wer lieber live vor Ort den „Suchraum“ anschauen möchte, wird am 2. Oktober ab 14 Uhr ein klassisches Format geboten. Hier findet die erste Bürgerbeteiligung zur Bewerbung zur Landesgartenschau 2026 statt. Treffpunkt ist am Parkplatz vor dem Sportgelände des VFL Neustadt in der Branchweilerhofstraße. Aufgrund der Anforderungen der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung werden Interessierte gebeten, sich vorab anzumelden. Bitte nutzen. Auf dem Gelände werden die Teilnehmer*innen überwiegend in Kleingruppen unterwegs sein. Hierfür ist der erforderliche Abstand zu anderen Personen einzuhalten bzw. eine Mund-Nasen-Bedeckung, sofern die Einhaltung von Abständen nicht möglich ist, zu tragen. pac/ps

Autor:

Markus Pacher aus Neustadt/Weinstraße

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