Neue Öffnungszeiten für Impfungen ab 1. April
Landesimpfzentrum Neustadt

Ab 1. April gelten im Landesimpfzentrum in Neustadt neue Öffnungszeiten. Bereits vereinbarte Termine über das Landesportal bleiben bestehen.   | Foto: Pixabay
  • Ab 1. April gelten im Landesimpfzentrum in Neustadt neue Öffnungszeiten. Bereits vereinbarte Termine über das Landesportal bleiben bestehen.
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Neustadt. Das Landesimpfzentrum Neustadt an der Weinstraße, Chemnitzer Straße 2, bietet weiterhin neben den Terminimpfungen auch Impfungen ohne Termin an. Da die Anfragen rückläufig sind, ändern sich ab 1. April die Öffnungszeiten.
Impfen ohne Termin wird für Personen ab zwölf Jahren, unabhängig von Erst-, Zweit-, oder Auffrischungsimpfung, künftig zu folgenden Zeiten angeboten:
Montags durchgehend von 9.30 bis 19 Uhr mit den Impfstoffen Biontech, Moderna und Novavax. Freitags durchgehend von 9.30 bis 16.30 Uhr mit den Impfstoffen Biontech, Moderna und Biontech U12 (für Kinder).
Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren können die Erst- und Zweitimpfungen ebenfalls immer freitags erhalten.
Der Impfstoff Novavax wird nur an Montagen verabreicht.
Bereits vereinbarte Termine über das Landesportal bleiben bestehen.
Mitzubringen sind folgende Unterlagen: Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Führerschein; bei Kindern U12 die Geburtsurkunde, Schülerausweis oder Schülerbeförderungskarte); Impfnachweis über durchgeführte COVID-19-Impfungen in Papierform oder digital; Ggf. Krankenkassenkarte oder Genesenennachweis in Papierform (z.B. Bescheid des Gesundheitsamtes).
Eine Auffrischungsimpfung ist nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) drei Monate nach Abschluss der Impfserie (Grundimmunisierung) möglich. Dies gilt für die Impfungen mit Biontech, Moderna und AstraZeneca. Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson und Johnson geimpft wurden, gelten nicht mehr nach einer einzelnen Impfdosis als vollständig geimpft. Für die Grundimmunisierung ist eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech oder Moderna) erforderlich.
Der Abstand der zweiten zur ersten Impfung soll mindestens vier Wochen betragen. Eine dritte Dosis (Booster-Impfung) sollte im Abstand von mindestens drei Monaten ebenfalls mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen.
Personen mit Priorisierung (wie medizinisches Personal oder Pflegepersonal mit entsprechendem Nachweis) können nach sechs Monaten und Personen ab dem 70. Lebensjahr nach drei Monaten die zweite Auffrischungsimpfung (zweite Booster-Impfung) erhalten.
Zwischen der Erstimpfung mit dem Impfstoff Novavax und der Zweitimpfung mit Novavax müssen mindestens 21 Tage liegen.
Die Impfung von Kindern im Alter von 12 bis 15 Jahren ist nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten bzw. einer bevollmächtigten Person möglich. Für die Impfung von Jugendlichen der Altersgruppe 16 und 17 Jahre ist eine schriftliche Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten ausreichend. Das Dokument steht unter www.neustadt.eu/impfen zum Herunterladen zur Verfügung.
Weiterhin ist eine Terminregistrierung über das Landesportal unter www.impftermin.rlp.de oder über die Landeshotline 0800/5758 100 möglich.
Weitere Informationen gibt es unter www.neustadt.eu/covid-19. cd/ps

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Autor:

Christiane Diehl aus Neustadt/Weinstraße

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