Stadtverwaltung Neustadt in eingeschränktem Regelbetrieb
Öffnungszeiten „zwischen den Jahren“

Die Stadtverwaltung Neustadt ist auch während des Lockdowns und zwischen den Jahren für die Bürger*innen eingeschränkt erreichbar.  Foto: ps
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Neustadt. Die Stadtverwaltung Neustadt informiert über die aktuellen Öffnungszeiten vor den Feiertagen, zwischen Weihnachten und Neujahr sowie in der ersten Woche im Neuen Jahr.

Vor Weihnachten und in der ersten Woche des neuen Jahres befindet sich die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße in einem eingeschränkten Regelbetrieb. Zwischen den Jahren ist die Verwaltung, bis auf erforderliche Notbetriebe, beispielsweise beim Standesamt, geschlossen.
„Die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße ist auch während des aktuellen Lockdowns und zwischen den Jahren für die Bürgerinnen und Bürger zumindest eingeschränkt erreichbar“, so Oberbürgermeister Marc Weigel. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind insbesondere in allen für die Infrastruktur kritischen Bereichen und überall, wo es um den Umgang mit der Corona-Pandemie geht, im Dienst oder in Einsatzbereitschaft“, betonte er.
Die Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Neustadt sind ab Montag, 27. Dezember 2020, bis Montag, 04. Januar 2020, für den Besucherverkehr geschlossen. Eine Erreichbarkeit der Verwaltung wird in den einzelnen Abteilungen vor Weihnachten und im neuen Jahr mit Bereitschaftsdiensten sichergestellt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind telefonisch oder per Mail erreichbar.
Beratungen im Bauberatungszentrum sind vor Weihnachten und im neuen Jahr bis zum 8. Januar per Telefon oder Mail möglich. Das Bauberatungszentrum ist für den Besucherverkehr geschlossen.
Der Fachbereich Ordnung, Umwelt und Bürgerdienste ist vor Weihnachten und im neuen Jahr eingeschränkt erreichbar. Termine für das Bürgerbüro, die Zulassungsstelle, Führerscheinstelle und Ausländerbehörde können weiterhin über das Terminbuchungssystem unter https://www.neustadt.eu/termin erfolgen.
Das Standesamt hat einen Notdienst für die Beurkundung von Sterbefällen eingerichtet und ist vom 28. bis 30. Dezember von 8.30 bis 12 Uhr erreichbar. Vor Weihnachten ist das Standesamt von Montag, den 21. Dezember bis 23. Dezember von 8.30 bis 12 Uhr telefonisch oder per Mail erreichbar. In der Woche vom 4. Januar bis 6. Januar sowie am 8. Januar, ebenfalls von 8.30 bis 12 Uhr und am 7. Januar von 14 bis 18 Uhr.
Die Friedhofsabteilung arbeitet zwischen den Jahren regulär und führt auch Beisetzungen durch.
Der Fachbereich Familie, Jugend und Soziales richtet zwischen den Jahren einen Notdienst ein. In begründeten Fällen ist hierbei und unter besonderen Hygienemaßnahmen ein persönlicher Termin möglich.
Die Stadtbücherei ist während des Lockdowns für Publikumsverkehr geschlossen. Die Leihfrist für alle entliehenen Medien mit Rückgabedatum zwischen dem 28. und 30. Dezember wurde pauschal bis 27. Januar verlängert. Die Rückgabebox im Klemmhof ist während der Schließzeit nicht zugänglich. Die Onleihe steht weiterhin rund um die Uhr zur Verfügung. Für Neukunden wird ein kostenloser Probezugang angeboten.
Auch die VHS ist aufgrund der derzeitigen Corona-Verordnungen geschlossen.
Die Kulturabteilung ist ab dem 4. Januar telefonisch und per Mail wieder erreichbar.
Das Neustadter Stadtarchiv und das Stadtmuseum bleiben ab sofort bis voraussichtlich 10. Januar 2021 für Besucher geschlossen.
Der Wertstoffhof ist bis zum 23. Dezember 2020 erreichbar. Terminbuchungen können wie gewohnt über das Terminbuchungssystem unter https://www.neustadt.eu/wertstoffhof erfolgen. Grünschnitt kann ohne Terminbuchung angeliefert werden. Vom 24. Dezember bis zum 3. Januar ist der Wertstoffhof geschlossen. Ab 4. Januar 2021 können wieder Termine gebucht werden.
Das Kundencenter der Stadtwerke ist geschlossen. Kunden werden dazu gebeten, insbesondere Serviceangebote online zu erledigen.
Der Kundencenter ist unter der bekannten Servicenummer 06321 402271 oder per Mail an kundenservice@swneustadt.de möglich erreichbar.
Die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft (WEG) ist ab dem 28. Dezember geschlossen. Bei wichtigen Fragen bezüglich des NW-Gutscheins, können sich Bürger*innen an Stefan Jakobi wenden (stefan.ja-kobi@neustadt.eu).
Aufgrund der Einschränkungen kann es zu Wartezeiten kommen. Es wird gebeten dies zu entschuldigen. cd/ps

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Autor:

Christiane Diehl aus Neustadt/Weinstraße

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